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21.07.2010 Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20. Juli 2010


Einführung von gesplitteten Abwassergebühren; Festlegung zum Verteilungsmaßstab

In seiner letzten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 20. Juli 2010 stimmte der Gemeinderat einstimmig den von der Verwaltung vorgeschlagenen Eckpunkten für die Neufassung der Abwassersatzung 2010 zu.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 18.05.2010 die neue Rechtslage zur Einführung von gesplitteten Abwassergebühren zur Kenntnis genommen. Der Technische Ausschuss hatte am 08.06.2010 die Stadtverwaltung ermächtigt, die Firma Heyder und Partner, Tübingen mit dem Projekt "Einführung der gesplitteten Abwassergebühr" zum Preis von rund 65.000 € zu beauftragen.
Der in der Gemeinderatssitzung anwesende Herr Dr. Wolfgang Heyder erläuterte dem Gemeinderat die wesentlichen Eckpunkte für die Neufassung der Abwassersatzung, u.a. die Abflussfaktoren der Grundstücksflächen.
Die bisher einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Schmutzwasserbehandlung als auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von Dachflächen, Einfahrten usw. abdeckt, muss rückwirkend zum 01.01.2010 in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt werden. Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, es wird lediglich die bestehende Gebühr, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungs- und behandlungsanlagen, verursachungsgerecht aufgeteilt. Die Niederschlagsgebühr orientiert sich an der Größe der bebauten, befestigten und versiegelten Fläche, über die Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.
Im Rahmen einer Anhörung (Informationsschreiben) wird dem Grundstückseigentümer der Gebietsabflussfaktor für sein Grundstück und die damit berechnete bebaute und befestigte abflussrelevante Fläche seines Grundstückes mitgeteilt. Dieser hat dann die Möglichkeit, im Rahmen eines standardisierten Verfahrens Änderungen mitzuteilen.
Mit der Anhörung erhalten die Grundstückseigentümer eine Informationsbroschüre mit weiteren Erläuterungen zum Verfahren und Korrekturmöglichkeiten. Zur umfassenden Information der Öffentlichkeit gehören auch Sprechstunden vor Ort und Telefon-Hotlines.

Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch; 
aktueller Sachstand
Feuerwehrbedarfsplan
Abrechnung zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses

Jeweils im März 2010 traten sowohl beim Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg als auch bei der Landesbauordnung Baden-Württemberg neue Fassungen in Kraft, welche für die tägliche Arbeit der Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch weitreichende Bedeutung haben.
Der in der Sitzung anwesende Kommandant der Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch, Herr Klein, machte zu diesen Änderungen und zur aktuellen Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Waldenbuch detaillierte Ausführungen.
Das Feuerwehrgesetz fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Ein diese Leistungsfähigkeit beschreibender Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Auch hierzu machte Kommandant Klein nähere Erläuterungen.
Der Gemeinderat nahm einstimmig vom aktuellen Sachstand Kenntnis. Bei 17 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung wurde beschlossen, von geeigneten Büros für die Erstellung des Bedarfsplans ein Angebot einzuholen. Eine interkommunale Zusammenarbeit ist aus Kostengründen zu prüfen.
Hinsichtlich der Abrechnung des Feuerwehrmagazins stimmte der Gemeinderat einstimmig der Kostenabrechnung in Höhe von 292.382,98 € für die Umbaumaßnahme zu. Seitens des Gremiums wurde die große Eigenleistung der Feuerwehr bei den Umbaumaßnahmen lobend hervorgehoben.

Stadtjugendreferat
Projekt "Jugend bewegt Stadt"
Jugendtreff "Connection"
Spielmöglichkeiten für Jugendliche im Städtle
Sanierungskosten
Der in der Sitzung anwesende Stadtjugendreferent, Herr Riedinger erläuterte dem Gemeinderat die wesentlichen Gesichtspunkte zur Konzeption eines Treffpunktes für Jugendliche am Wanderparkplatz Glashütte. In der sich anschließenden Diskussion wurde seitens des Gemeinderats als Treffpunkt/Spielmöglichkeit für Jugendliche angeregt: Parkplatzfläche der Firma HAKA Kunz GmbH, Parkplatz beim Feuerwehrgerätehaus, Areal Tübinger Straße 5, Jugendtreff "Connection". Ebenfalls wurde angeregt, den Bedarf einer Skateranlage nochmals zu überprüfen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat hierauf, dass die Konzeption "Treffpunkt für Jugendliche" am Wanderparkplatz Glashütte vom Stadtjugendreferat und der Stadtverwaltung weiterverfolgt wird. Der Firma HAKA Kunz GmbH wird für deren Parkplatzfläche ein Pachtangebot in Höhe von 300,00 € pro Jahr unterbreitet. Um den Betrieb im Jugendtreff "Connection" mittelfristig zu gewährleisten wurden Stadtjugendreferat und Stadtverwaltung beauftragt, einen Zeit- und Arbeitsplan mit Kosten zu erstellen. Stadtjugendreferat und Stadtverwaltung wurden beauftragt, als mögliche Treffpunkte/Spielmöglichkeiten für Jugendliche im Städtle den Parkplatz um das Feuerwehrgerätehaus, das Areal Tübinger Straße 5 und den Jugendtreff "Connection" zu überprüfen. Ferner wurden Stadtjugendreferat und Stadtverwaltung beauftragt, bei den Jugendlichen nochmals den Bedarf einer Skateranlage zu überprüfen.

Erweitertes Angebot im Kindergarten "Mühlhalde und gleichzeitige Beibehaltung des Ganztagesangebots im Kindergarten "Tilsiter Weg"
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der bedarfsgerechten Erweiterung des Angebots im Kindergarten "Mühlhalde" mit einem Mittagstischangebot zu. Das Ganztagesangebot im Kindergarten "Tilsiter Weg" wird wie bisher weitergeführt.

Haushaltszwischenbericht 2010
Der Gemeinderat nahm einstimmig von den von Herrn Stadtkämmerer Kiedaisch vorgestellten Änderungen im laufenden Haushaltsjahr 2010 (Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt) sowie vom Ausblick auf das Jahr 2011 Kenntnis.

Neuaufnahme eines Darlehens
Einstimmig wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, bei der Kreissparkasse in Böblingen ein Kommunaldarlehen von 1 Mio. € mit folgenden Zinsfestschreibungen aufzunehmen:
- 500.000 € mit einer Zinsfestschreibung von 20 Jahren zu einem Zinssatz von 3,28 %
- 300.000 € mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren zu einem Zinssatz von 2,86 %
- 200.000 € mit einer variablen Zinsfestschreibung zu einem Zinssatz von derzeit 0,861 % (1-Monatseuribor + 0,25 %)
Des weiteren wurde die Stadtverwaltung einstimmig ermächtigt, die Zinsbindung für das Darlehen Nr. 70 bei der DG Hyp Hamburg, valutiert mit 180.000 € für die Restlaufzeit von 15 Jahren zu einem Zinssatz von ca. 3,09 % zu verlängern.

Schulzentrum Leinfelden-Echterdingen
Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag
Der in der Sitzung anwesende Herr Bürgermeister Ludwig von der Stadt Leinfelden-Echterdingen und Herr Bürgermeister Lutz blickten auf die qualitativ guten Gespräche und Verhandlungen in den letzten Monaten hinsichtlich der gemeinsamen Finanzierung von Investitionen und der Beteiligung an den laufenden Betriebskosten des Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasiums und des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Leinfelden-Echterdingen zurück.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurden die wesentlichen Bestandteile des öffentlich-rechtlichen Vertragsentwurfs diskutiert. Seitens des Gremiums wurde hervorgehoben, dass Schüler auch eine Bereicherung darstellen. Sodann stimmt der Gemeinderat bei 17 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit folgenden Modifizierungen/Bestätigungen/Erwähnungen zu: längere Laufzeit des Vertrages bis zum Jahr 2030, Stückelung der Finanzierung auf die Jahre 2011 bis 2015, Beibehaltung der bereits im Vertrag festgesetzten Finanzierungsanteile der beteiligten Kommunen und Erwähnung der künftigen Mitfinanzierung bei künftig notwendigen Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen mit einem Volumen von mehr als 100.000 € brutto.
Einstimmig wurde beschlossen, dass vor der Erweiterung am Immanuel-Kant-Gymnasium durch die Stadtverwaltung in Leinfelden-Echterdingen zu prüfen ist, welcher Raumbedarf besteht und inwiefern auch sechs Klassenräume als Erweiterung ausreichen.
Bei neun Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen beschloss der Gemeinderat, dass aufgrund der jahrzehntelangen Mitfinanzierung der Schullandschaft im Landkreis Böblingen über die Kreisumlage und die Entlastungswirkung durch die gewachsenen Strukturen bei der interkommunalen Zusammenarbeit mit Leinfelden-Echterdingen und Steinenbronn im Bereich der Gymnasien die Stadt Waldenbuch eine finanzielle Beteiligung seitens des Landkreises Böblingen an den geplanten Investitionen und eine gerechte Lösung bei der aktuellen Freiwilligkeitsleistungen für die Gymnasien für sachgerecht hält.

Neufestsetzung der Bestattungsgebühren
Änderung der Friedhofssatzung
Die im Jahr 2006 vorgenommene Kalkulation der Bestattungsgebühren erfolgte auf der Grundlage einer Empfehlung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese Kalkulation wurde nun aktualisiert.
Bei 15 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen beschloss der Gemeinderat hinsichtlich der künftigen Bestattungsgebühren einen Kostendeckungsgrad von ca. 70 %. Die Kosten für die Überlassung eines Reihengrabes für Personen unter 7 Jahren sollen jedoch bei 245,00 € beibehalten werden.
Bei 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat, die Ruhezeit der Aschen generell auf 15 Jahre festzulegen. Somit beträgt die Laufzeit der Urnenreihengräber statt bislang 25 Jahre nur noch 15 Jahre. Bei 16 Ja-Stimmen einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen wurde beschlossen, auf dem Friedhof Glashütte eine Urnenwand für ca. zehn Urnengräber zu installieren. Die Auswahl des Herstellers und die Auftragsvergabe erfolgt im Technischen Ausschuss.
Einstimmig wurden den von der Verwaltung beschriebenen Kalkulationsgrundsätzen zugestimmt, ebenso der Satzung.

Haushaltsanträge zum Haushaltsplan 2010
allgemeiner Sachstandsbericht
Dem Gemeinderat wurde ein Sachstandsbericht zu den Anträgen zum Haushaltsplan 2010 unterbreitet.
Näher eingegangen wurde auf den Haushaltsantrag Nr. 30 der SPD-Fraktion (Einrichtung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der gesamten Liebenaustraße). Am 06.05.2010 fand in Waldenbuch eine Verkehrsschau unter Beteiligung der Unteren Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbauamtes, der Straßenverkehrspolizei, des Polizeipostens Waldenbuch und der Stadtverwaltung statt. In dieser Verkehrsschau wurde als Ergebnis festgehalten, dass in der Liebenaustraße den Voraussetzungen der gefahrträchtigen besonderen örtlichen Verhältnisse folgende Punkte entgegenstehen:
- Das Vorhandensein breiter Gehwege.
- Ein übersichtlicher und meister breiter Straßenverlauf.
- Keine hohe LKW-Belastung.
Das Landratsamt Böblingen hält deshalb an einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Liebenaustraße (außer im Bereich des Einkaufzentrums) fest.
Hinsichtlich der Schaffung eventueller weiterer Zebrastreifen in der Liebenaustraße an der Kreuzung zum Haydnweg und zur Goethestraße wird nach der Sommerpause eine Verkehrszählung durch die Stadtverwaltung durchgeführt werden.
Einstimmig nahm der Gemeinderat den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Der Haushaltsantrag Nr. 30 der SPD-Fraktion ist hiermit erledigt. An den Kreuzungen Liebenaustraße/Haydnweg und Liebenaustraße/Goethestraße wird eine Verkehrszählung durch die Stadtverwaltung durchgeführt. In der nächsten Verkehrsschau soll die alternative Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Kreuzung Liebenaustraße/Goethestraße diskutiert werden.

Altes Schulhaus Glashütte
weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat folgte nicht dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung, diese damit zu beauftragen, mit der Bürgerinitiative einen befristeten Mietvertrag bis zum 31.12.2011 abzuschließen. Begründet wurde dies damit, dass von der Bürgerinitiative bisher kein Nutzungskonzept vorgelegt wurde. Ohne Kenntnis des Gemeinderates über den Zweck der Nutzung durch die Initiative könne dieser die Stadtverwaltung nicht mit dem Abschluss eines Mietvertrages beauftragen.



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Änderungsdatum 21.07.2010 15:41
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