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Der neue Personalausweis

Ab dem 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Der neue Ausweis ist mit einigen Neuerungen versehen, so können Sie sich zum Beispiel im Internet damit problemlos ausweisen. Das neue Dokument enthält wie der alte Ausweis auch eine Reihe von Sicherheitsmerkmalen, deren Sicherheitsstandard verbessert wurden.

Der Neue kommt

Erste Informationen auf einen Blick:

  • Einführung am 1. November 2010
  • Scheckkartenformat
  • Chip im Inneren der Ausweiskarte
  • Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Die neuen Funktionen für den Einsatz im Internet umfassen das „Sich-online-Ausweisen“ (eID-Funktion) und online unterzeichnen (Unterschriftsfunktion).

eID-Funktion (eID = electronic Identity)

Diese Funktion ermöglicht es Ihnen sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen, zum Beispiel beim Einkauf in Online-Shops oder beim Musik herunterladen.

Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur)

Mit dieser Neuerung können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die elektronische Signatur dient also dazu, ein digital vorliegendes Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen. In ihrer Form der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Hier einige Beispiele der neuen Anwendungsmöglichkeiten:

  • Online-Registrierung
  • An Automaten ausweisen
  • Zugang mit Pseudonym
  • Elektronisch unterschreiben
  • Altersbestätigung
  • Automatisch Formulare ausfüllen
  • Bürgerformulare

Ihr bisheriger Personalausweis behält seine Gültigkeit. Falls Sie einen neuen Personalausweis mit den neuen Funktionen wünschen, können sie ihren noch gültigen Personalausweis natürlich im Passamt der Stadt kostenpflichtig umtauschen.

Das Bundesministerium des Inneren stellt eine Informationsbroschüre zur Verfügung. Zudem können Sie sich bei weiteren Fragen auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern unter www.personalausweisportal.de umfangreich informieren. Das Portal bietet alle relevanten Informationen sowie Broschüren, Artikel und Videos zum neuen Personalausweis an.

 

 

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71111 Waldenbuch


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Änderungsdatum 02.05.2011 08:25
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