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Hinweis auf das Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Waldenbuch

Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung auf die im Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Waldenbuch (aufgestellt durch einstimmige Beschlussfassung im Gemeinderat am 14.02.2012) festgelegten Regularien zum Abdruck von Leserzuschriften hin:
 
Im Amtsblatt werden Leserbriefe veröffentlicht, die sich auf örtliche Angelegenheiten beziehen. Bei der Abfassung der Texte sind die allgemeingültigen Grundsätze der Sachlichkeit und der Fairness zu beachten. Beiträge, die sich nicht auf örtliche Angelegenheiten beziehen und damit nicht dem Charakter des Amtsblattes entsprechen sowie Beiträge mit unsachlichem Inhalt sind von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Die Leserbriefe sind mit dem vollen Namen und der Anschrift des Verfassers sowie einer eigenhändigen Unterschrift einzureichen. Der volle Name und die Anschrift des Verfassers werden unter dem Leserbrief abgedruckt.


Textumfang: 60 Zeilen pro Zuschrift (dies entspricht 3.200 Zeichen inklusive Leerzeichen und Überschrift bei den Textverarbeitungsprogrammen LibreOffice, Microsoft Word und OpenOffice)
 
Leserzuschriften, die den obigen Grundsätzen widersprechen, insbesondere nicht den vollen Namen, die Anschrift (Straße und Hausnummer) und die eigenhändige Unterschrift des Verfassers enthalten, müssen von der Amtsblattredaktion zurückgewiesen werden. Der Annahmeschluss für Leserzuschriften entspricht dem allgemeinen Redaktionsschluss (regelmäßig am Dienstag um 9:00 Uhr, bei vorverlegtem Redaktionsschluss entsprechend der Ankündigung im Amtsblatt).
 
Bei Rückfragen steht Ihnen die Amtsblattredaktion zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

Frau Susanne Hellus
Bild des persönlichen Kontakts "Frau Hellus"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-14
Fax (0 71 57) 12 93-75
Gebäude Altes Rathaus
Raum 15