Schöffenwahl 2023
Am 31. Dezember 2023 läuft die Amtsperiode der im Jahr 2018 gewählten ehrenamtlichen Schöffen beim Amtsgericht Böblingen und bei den Kleinen und Großen Strafkammern beim Landgericht Stuttgart ab. Für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 steht daher die Neuwahl an.Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in Waldenbuch leben. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, sind von der Wahl ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der Homepage des baden-württembergischen Justizministeriums unter www.justiz-bw.de oder www.schoeffenwahl2023.de. Die Stadtverwaltung nimmt ab sofort bis zum 2. April 2023 Vorschläge und Bewerbungen für das Schöffenamt entgegen.
Für die Bewerbung verwenden Sie bitte das Bewerbungsformular (85,9 KB) und senden dieses ausgefüllt an katharina.jacob@waldenbuch.de.