Adoption
Adoption in Deutschland
Die Adoption wird in Deutschland beim Notar beantragt und vom Vormundschaftsgericht (seit 01.09.2009 Familiengericht) durch Gerichtsbeschluss ausgesprochen.
Die rechtswirksame Adoption wird im Geburtseintrag des Kindes vermerkt.
Adoption im Ausland
Wenn eine Adoption im Ausland ausgesprochen wurde, kommen Sie bitte mit sämtlichen Adoptionsunterlagen (Gerichtsbeschluss, Adoptionsurkunde, Bescheinigung oder ähnlichen Unterlagen) zu einem persönlichen Gespräch zu uns. Wir informieren Sie gerne über die Anerkennungs- und Wirksamkeitsfeststellung nach § 2 Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) bzw. über weitere Schritte zur Erlangung eines Umwandlungsbeschlusses nach § 3 AdWirkG sowie über das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG).
Selbstverständlich können Sie auch persönlich beim zuständigen
Amtsgericht Stuttgart
- Familiengericht-
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einen Anerkennungs- oder Umwandlungsbeschluss für Ihre ausländische Adoption erwirken.