Mietspiegel
Funktion des Mietspiegels
Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für den nicht preisgebundenen Wohnraumbestand wieder. Er stellt keine Preisempfehlung dar, sondern ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen, die den Vertragsparteien die Möglichkeit bietet, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu vereinbaren.
Anwendung des Mietspiegels
Der Mietspiegel umfasst Wohnungen mit bis zu drei verschiedenen Ausstattungsmerkmalen in drei verschiedenen Wohnlagen und sechs Baualtersklassen. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete ist die jeweilige Wohnung nach diesen Merkmalen in das entsprechende Feld des Mietspiegels einzuordnen.
In der Regel gilt der Mittelwert des Feldes. Die Spannen drücken mögliche Qualitätsunterschiede in der entsprechenden Gruppe und nicht erfasste Qualitätsmerkmale der Wohnung aus (z. B. Lage der Wohnung, Art des Gebäudes).
Hier finden Sie den aktuellen Mietspiegel - Stand: 18.05.2016. (30,2 KB)