﻿WEBVTT

00:00:05.520 --> 00:00:07.660
Die Stadt Waldenbuch ist bemüht,

00:00:07.684 --> 00:00:12.780
ihre Webseiten in Einklang
mit § 10 Absatz 1

00:00:12.804 --> 00:00:21.720
des Landes-Behindertengleich-
stellungsgesetzes (L-BGG)

00:00:21.744 --> 00:00:24.840
barrierefrei zugänglich zu machen.

00:00:24.864 --> 00:00:36.360
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit
gilt für www.waldenbuch.de

00:00:36.660 --> 00:00:42.120
1. Stand der Vereinbarkeit
mit den Anforderungen

00:00:42.144 --> 00:00:49.120
Diese Webseite ist teilweise
mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

00:00:49.144 --> 00:00:53.720
2. Nicht barrierefreie Inhalte

00:00:54.160 --> 00:00:57.435
Die nachstehend aufgeführten
Inhalte sind nicht barrierefrei:

00:00:57.459 --> 00:01:01.320
- Teilweise sind PDF-Dateien
nicht barrierefrei

00:01:01.600 --> 00:01:07.160
3. Erstellung dieser Erklärung
zur Barrierefreiheit

00:01:07.440 --> 00:01:12.200
Diese Erklärung wurde
am 04.08.2022 erstellt

00:01:12.224 --> 00:01:16.840
und beruht auf einer Selbstbewertung.

00:01:16.864 --> 00:01:21.800
4. Rückmeldung und Kontaktangaben

00:01:21.824 --> 00:01:27.480
Sollten Sie auf unseren Seiten
dennoch auf Barrieren stoßen,

00:01:27.504 --> 00:01:31.640
bitten wir um Ihre Mithilfe:
Senden Sie uns über unser Kontaktformular

00:01:31.664 --> 00:01:35.520
unter folgendem Link einen entsprechenden
Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung:

00:01:42.000 --> 00:01:45.880
5. Durchsetzungsverfahren

00:01:45.980 --> 00:01:50.960
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite
den in § 10 Absatz 1 L-BGG

00:01:50.984 --> 00:01:53.160
beschriebenen Anforderungen genügen,

00:01:53.184 --> 00:01:55.760
können Sie sich an
die Stadt Waldenbuch wenden

00:01:55.784 --> 00:01:58.440
und eine entsprechende
Rückmeldung geben.

00:01:59.220 --> 00:02:00.960
Die entsprechenden Kontaktdaten

00:02:00.984 --> 00:02:03.320
finden Sie unter Ziffer 4
dieser Erklärung.

00:02:03.940 --> 00:02:11.240
Falls die Stadt Waldenbuch nicht
innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG-DVO

00:02:11.264 --> 00:02:16.360
vorgesehenen Frist
auf Ihre Anfrage antwortet,

00:02:16.384 --> 00:02:21.220
können Sie sich an die
Beauftragten der Landesregierung

00:02:21.244 --> 00:02:26.560
für die Belange
von Menschen mit Behinderungen

00:02:26.584 --> 00:02:31.000
oder an den kommunalen Beauftragten

00:02:31.024 --> 00:02:33.680
für die Belange von Menschen
mit Behinderungen

00:02:33.704 --> 00:02:39.440
im Rahmen der in § 14
Absatz 2 Satz 2 L-BGG

00:02:39.464 --> 00:02:42.800
und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG
beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

00:02:43.120 --> 00:02:46.200
Die Geschäftsstelle der
Landesbehindertenbeauftragten

00:02:46.224 --> 00:02:49.200
bei der Landesregierung
Baden-Württemberg

00:02:49.224 --> 00:02:53.320
für die Belange von Menschen mit
Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

00:03:00.920 --> 00:03:10.920
Weitere Informationen zu den
Landes-Behindertenbeauftragten

00:03:10.944 --> 00:03:14.200
finden Sie unter
folgendem Link auf der Seite

00:03:14.224 --> 00:03:17.480
des Ministeriums für Soziales, Gesundheit
und Integration Baden-Württemberg:

00:03:24.360 --> 00:03:28.800
Die Kontaktdaten der für Sie
zuständigen kommunalen Beauftragten

00:03:28.824 --> 00:03:31.680
für die Belange von
Menschen mit Behinderungen

00:03:31.704 --> 00:03:35.520
können Sie über die Webseite des Stadt-
oder Landkreises in Erfahrung bringen,

00:03:35.544 --> 00:03:38.160
in welchem Sie Ihren
dauerhaften Wohnsitz haben.

00:03:41.080 --> 00:03:44.940
Informationen zu den Behindertenbeauftragten
im Landkreis Böblingen

00:03:44.964 --> 00:03:48.400
finden Sie unter folgendem Link:

00:03:57.520 --> 00:03:59.640
Auf die Möglichkeit
des Verbandsklagerechts

00:03:59.664 --> 00:04:07.600
nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
LBGG wird hingewiesen.

00:04:07.624 --> 00:04:10.000
Alle Links aus diesem Video

00:04:10.024 --> 00:04:15.320
finden Sie auch noch einmal
unterhalb dieses Videos eingeblendet.