Bonholz III - 2. Änderung und Erweiterung
Stadt WaldenbuchÖffentliche Bekanntmachung Erneute Öffentliche Auslegung des erneuten Bebauungsplanentwurfs und des erneuten Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften "Bonholz III - 2. Änderung und Erweiterung" nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den erneuten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bonholz III – 2. Änderung und Erweiterung“ gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist.

Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.10.2023 des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 5,68 ha.
Erfordernis, Ziele und Zwecke der Planung
Die Firma Alfred Ritter GmbH & Co. KG. hat an seinem Hauptstandort über den Bestand hinaus nur eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten, aufgrund der Nähe zu ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten und des Landschaftsschutzgebietes.
Um der Firma die Ansiedlung eines zweiten Standorts in Waldenbuch zu ermöglichen, wurde bereits im Jahr 2014 der Bebauungsplan „Bonholz III - 1. Änderung“ aufgestellt, der am 22.08.2014 in Kraft getreten ist.
Das Unternehmen wünscht im Gewerbegebiet Bonholz eine Flächenerweiterung in Richtung Osten, über den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Bonholz III – 1. Änderung“, hinaus. Durch die vorliegende Bebauungsplanänderung soll für die ortsansässige Firma Alfred Ritter GmbH & Co. KG Planungssicherheit für eine mittelfristige Betriebserweiterung geschaffen werden. Eine zukünftige Betriebserweiterung dient der Sicherung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit und soll dauerhaft zum Wachstum der Firma Alfred Ritter GmbH & Co. KG führen. Die Bebauungsplanänderung trägt dazu bei, die Zukunftsfähigkeit der Firma mit einem 2. Standort in Waldenbuch sicherzustellen und langfristige Entwicklungsmöglichkeiten zu unterstützen. Dabei spielt, wie auch bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bonholz III - 1. Änderung“, die Topographie bzw. Einsehbarkeit der Grundstücke ebenso eine wichtige Rolle, wie die Umweltverträglichkeit.
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 09.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021 statt.
Aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung müssen Vermeidungsmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Entsprechend wurden die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus dem Umweltbericht im Textteil und der Begründung unter Ziffer A9.2 ergänzt. Zudem kam es im Umweltbericht bei der Bilanzierung und den Feldlerchenmaßnahmen zu Änderungen aufgrund Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde, Vermeidungsmaßnahmen wurden ergänzt.
Da nach der öffentlichen Auslegung Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen wurden, ist der Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.
In seiner Sitzung am 24.10.2023 hat der Gemeinderat gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB beschlossen, eine erneute Auslegung durchzuführen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beträgt 1 Monat. Parallel hierzu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut am Verfahren beteiligt.
Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes und der erneute Entwurf der örtlichen Bauvorschriften, mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung jeweils vom 24.10.2023, einschließlich Umweltbericht vom 10.07.2023 und den Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von
Montag, 06.11.2023 bis einschließlich Freitag, 08.12.2023
im Neuen Rathaus, Marktplatz 5, 71111 Waldenbuch während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Stadt Waldenbuch unter folgendem Link:
https://www.waldenbuch.de/start/bauen/bonholz+III+_+2_+aenderung+und+erweiterung.html
und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=blp&N=48.64&E=9.14&zoom=15) eingestellt.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse bauamt@waldenbuch.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt: Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen
- Stadt Waldenbuch, Umweltbericht (2,607 MB) zum Bebauungsplan "Bonholz III – 2. Änderung und Erweiterung", Stand: Erneuter Entwurf vom 06.07.2023, StadtLandFluss, Nürtingen, 10.07.2023.
- Stadt Waldenbuch, Bebauungsplan "Bonholz III – 2. Änderung und Erweiterung" Relevanzprüfung und Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes (2,975 MB), StadtLandFluss, Nürtingen, in Zusammenarbeit mit Stauss und Turni, Tübingen, 06.07.2021.
- Stadt Waldenbuch, Bebauungsplan „Bonholz III – 2. Änderung und Erweiterung“, Klimaschutz und lokalklimatische Auswirkungen (844,2 KB), Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, 04. Juli 2023
- Stadt Waldenbuch, Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung (2,078 MB) zum B-Plan Bonholz III, 2. Änderung und Erweiterung, Bernard Gruppe, Aalen, 20.10.2020.
- Stadt Waldenbuch, Bebauungsplan "Bonholz III – 2. Änderung und Erweiterung", Schalltechnische Untersuchung (3,498 MB), Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, 01. März 2021.
- Stadt Waldenbuch, Bebauungsplan "Bonholz III – 2. Änderung und Erweiterung" Geruchsimmissionsprognose (1,76 MB), Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, 01. März 2021.
- Ingenieurgeologisches Gutachten (8,311 MB) – Finale Fassung – Projekt: Erweiterung Bonholz III in 71111 Waldenbuch, Gutachten Nr. 62473, Institut Dr. Haag GmbH, Kornwestheim, 29.04.2020.
- Stellungnahme zum BV: Erweiterung Bonholz III, Grundwassererkundung (384,2 KB), Projekt Nr. 62473, Institut Dr. Haag, Kornwestheim, 07.12.2020.
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen (2,068 MB)
1. Landratsamt Böblingen, Stellungnahme vom 30.04.2021,
2. Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Umwelt, Stellungnahme vom 28.04.2021,
3. Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe, Stellungnahme vom 10.05.2021.
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen
4. Landratsamt Böblingen, Stellungnahme vom 16.09.2021,
5. Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Umwelt, Stellungnahme vom 24.08.2021,
6. Regierungspräsidium Freiburg, Körperschaftsdirektion, Stellungnahme vom 20.08.2021.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- 1. Zum Schutzgut Mensch (inkl. Erholung)
- zur Betroffenheit der Landwirtschaft/ Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
- Bewertung der Eingriffe in den Bestand der Schutzgüter sowie Bewertung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen gegenüber der Landwirtschaft
- zur Naherholungsfunktion
- zum Verkehrsaufkommen (Bestand und Prognose)
- zu Geruchsimmissionen und -emissionen (Prognose)
- zu gewerblichen Schallemissionen und -immissionen (Prognose)
- zu Schallschutzmaßnahmen/ Geräuschemissions¬kontingentierung für gewerblich genutzte Flächen
- 2. Zum Schutzgut Arten / Biotope / Schutzgebiete
- hinsichtlich des Schutzes der Waldabstandszone
- hinsichtlich der Lage innerhalb von Suchräumen für Biotopverbundflächen
- zur Lage hinsichtlich von Schutzgebieten und FFH-Mähwiesen (keine Betroffenheit)
- zum Artenvorkommen der Artengruppe Vögel und deren Schutzstatus (insb. der Feldlerche, Goldammer, Schwarzmilan, Grünspecht und Waldohreule)
- zur Betroffenheit verschiedener geschützter Arten von Fledermäusen, Amphibien (insb. Erdkröte, Grasfrosch, Molche), Schmetterlingen und Reptilien (insb. der Zauneidechse)
- Bewertung der Eingriffe in den Bestand der Schutzgüter und Formulierung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen (insb. CEF-Maßnahmen)
- zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen und deren Umsetzung (z. B. wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung)
- zu planexternen Kompensationsmaßnahmen (kein Bedarf)
- zu bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen
- zur Planungsbilanzierung einschließlich Bewertung nach Ökokontoverordnung
- 3. Zum Schutzgut Fläche und Boden sowie zu Belangen der Landwirtschaft
- zur Flächeninanspruchnahme und zum Flächenverbrauch
- zur Qualität des Bodens und der Bodenfunktionen
- Bewertung der Eingriffe in den Bestand der Schutzgüter und Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- - zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung / Kompensationsbedarf
- zum Bodenschutz/ Oberbodenmanagement
- zur landwirtschaftlichen Nutzung/ Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
- hinsichtlich bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen
- hinsichtlich des Baugrunds, insbesondere der Schichtenfolge, Bodenklassifizierung und der hydrogeologischen Situation
- Angaben zur bodenmechanischen Klassifizierung sowie gründungstechnischen und konstruktiven Maßnahmen
- Zur Wiederverwertung von Aushubböden
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Zur Baugrubensicherung hinsichtlich Wasserhaltung und Böschung
- Zur bodenkundlichen Baubegleitung
- 4. Zum Schutzgut Wasser
- zum Vorkommen von Grundwasser- und Oberflächengewässer
- Bewertung der Eingriffe in den Bestand und Formulierungen von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- zum Grundwasser/-schutz
- zur Wasserversorgung
- zu bau- und betriebsbedingten Auswirkungen
- zur hydrogeologischen Situation hinsichtlich der Wasserstände und Bodendurchlässigkeit
- zur geologischen Situation
- zu Starkregen
- 5. Zum Schutzgut Luft / Klima
- zur Einstufung durch den Klimaatlas
- Bewertung der Eingriffe in den Bestand der Schutzgüter und Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- Kompensationsbedarf zum Schutz des Klimahaushalts und zum Erhalt klimarelevanter Funktionen
- zur Planungsbilanzierung
- zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen
- zu Klimaschutzzielen der Klimaschutzgesetze
- 6. Zum Schutzgut Landschaftsbild/ Ortsbild
- Bewertung der Qualität hinsichtlich Vorbelastungen
- Bewertung der Eingriffe in den Bestand der Schutzgüter und Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- zu bau- und betriebsbedingten Auswirkungen
- 7. Zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Bewertung der Eingriffe in den Bestand der Schutzgüter
- 8. Zu Nr. 1 - 7 der vorliegenden Tabelle
- zu Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
- zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung / Kompensationsbedarf
Waldenbuch, den 27.10.2023
gez. Lutz
Bürgermeister