Neues Gewerbegebiet - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bonholz Nordwest“
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Am 13.12.2022 wurde in öffentlicher Gemeinderatssitzung der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu findet die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB statt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 06.12.2022, jeweils mit Begründung vom 06.12.2022 sowie die Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften liegen, wie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, in der Zeit von
Montag, 19.12.2022 bis einschließlich Freitag, 20.01.2023
im Neuen Rathaus, Marktplatz 5, EG, 71111 Waldenbuch während der Dauer der üblichen Dienststunden aus.
Weitere Informationen finden Sie hier.