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Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung)

Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Corona-Verordnung erlassen. Seit Sonntag, 3. April 2022 sind in Baden-Württemberg weitreichende Schutzmaßnahmen weggefallen, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Wesentliche Maßnahmen der neuen Verordnung

  • Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung
  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske)
    • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
    • in Arzt- und Zahnarztpraxen
    • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie
    • in Krankenhäusern, Pflegeheimen.
  • Testpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Kitas.

Die Verordnung in voller Länge kann hier abgerufen werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung beantwortet das Staatsministerium.

DIe Corona-Regelungen in verschiedenen Sprachen (z.B. englisch, französisch, italienisch, spanisch, türkisch, polnisch, kroatisch, rumänisch, russisch, arabisch oder farsi) stellt das Land Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung.

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Ordnungsamtsleitung

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