Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung)
Die Landesregierung hat eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März 2021 beschlossen. Die Schulen und Kindertagesstätten öffnen schrittweise wieder ab dem 22. Februar 2021.
Die Verordnung in voller Länge kann hier abgerufen werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung beantwortet das Staatsministerium.