Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung)
Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Corona-Verordnung erlassen. Seit Sonntag, 3. April 2022 sind in Baden-Württemberg weitreichende Schutzmaßnahmen weggefallen, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Wesentliche Maßnahmen der neuen Verordnung
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung
- Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske)
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- in Arzt- und Zahnarztpraxen
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie
- in Krankenhäusern, Pflegeheimen.
- Testpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Kitas.
Die Verordnung in voller Länge kann hier abgerufen werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung beantwortet das Staatsministerium.
DIe Corona-Regelungen in verschiedenen Sprachen (z.B. englisch, französisch, italienisch, spanisch, türkisch, polnisch, kroatisch, rumänisch, russisch, arabisch oder farsi) stellt das Land Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung.