Örtliche Betriebe

In der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.10.2020 haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und MInisterpräsidenten der Länder auf umfangreiche Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Die Landesregierung hat hierzu Änderungen der Corona-VO beschlossen, welche befristet für die Zeit vom 2. November 2020 bis zum 30. November 2020 gelten:

Einzelhandel

  • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
  • Maximal ein Kunde auf 10 m² Verkaufsfläche.
  • Gesteuerter Zutritt.
  • Warteschlangen vermeiden.

Gastronomie

  • Schank- und Speisegaststätten, Bars, Clubs und Kneipen aller Art werden geschlossen.
  • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
  • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Dienstleistungen

  • Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios werden geschlossen.
  • Medizinische Behandlungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege sowie Massagen) möglich.
  • Friseursalons und Sonnenstudios unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
  • Prostitutionsstätten müssen schließen.

Arbeiten

  • Home Office überall dort, wo es möglich ist.
  • Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebs möglcih.
  • An den Betrieb angepasste Hygieneauflagen.

Eine Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, DIenstleistungen und Einzelhandelsbereiche finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen beantwortet das Land Baden-Württemberg hier.

Fachmännische Beratung der IHK Region Stuttgart

Corona-Hotline: 0711 2005 1677

Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
Bei der IHK Region Stuttgart berät Sie ein Team aus mehr als 30 Fachexperten unterschiedlicher Fachbereiche zu aktuellen Fragen. Zum Beispiel zu Kurzarbeitergeld, Schließungen im Handel, Absage der Ausbildungsprüfungen, Liquiditätsengpässen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und vieles mehr.

Fragen können auch an die E-Mail-Adresse corona-hilfe@stuttgart.ihk.de geschickt werden. Die IHK beantwortet diese spätestens am Folgetag.

WARNUNG: Das Landeskriminalamt warnt vor gefälschten Seiten, Formularen oder auch betrügerischen Anrufen. Bitte nutzen Sie nur den offiziellen Antrag und laden Sie diesen nur auf der Seite www.bw-soforthilfe.de hoch.Für die Bearbeitung der Soforthilfe-Anträge sind AUSSCHLIESSLICH das Wirtschaftsministerium, die baden-württembergischen IHKs und HWKs, sowie die L-Bank zuständig!

Auf der Seite „In 3 Schritten zur Soforthilfe” finden Sie das schnelle Vorgehen zur Antragsstellung und den Hinweis zur Ihrer IHK-Mitgliedsnummer.

Unterstützung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bieten außerdem folgende Stellen:
Handwerkskammer Region Stuttgart: 0711 1657-0
Institut für Freie Berufe (IFB): 0911 23 565 28, gruendung@ifb.uni-erlangen.de
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz): 0711 126-1866 oder 1867

Ansprechpartnerin

N. N.

Ordnungsamtsleitung

Bild des persönlichen Kontakts " N."
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-20
Fax (0 71 57) 12 93-74
Gebäude Altes Rathaus
Raum 6

Öffnungszeiten

Mo. 07:30 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Do. 15:30 -18:30 Uhr
Fr. 08:00 -12:00 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)