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Corona-Verordnung absonderungsersetzende Maßnahmen

Bereit Anfang November hatten die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet und sich auf gemeinsame Empfehlungen zur Lockerung der Absonderungsregeln verständigt. Die neue Corona-Verordnung zur Absonderung trat am Mittwoch, 16. November 2022 in Kraft.

Wer künftig positiv auf das Corona-Virus getestet wird, soll sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen. Es bedarf aus Sicht der Länder einer neuen Phase iim Umgang mit der Pandemie. Man befinde sich am Übergang zu einer Endemie. Die Gesundheitsminister dieser Bundesländer haben sich deshalb auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, auf deren Basis die neuen Regelungen ausgearbeitet. Statt einer verpflichtenden häuslichen Absonderung ist künftig grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vorgesehen.

Die neuen Regelungen finden Sie hier.

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