Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Bonholz III – 2. Änderung und Erweiterung
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat am 22.10.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, für den Bereich "Bonholz III – 2. Änderung und Erweiterung" einen Bebauungsplan zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen.
Dieser Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Im Einzelnen umfasst das Plangebiet folgende Flurstücke, die sich vollständig innerhalb der Abgrenzung befinden: 4298, 4299, 4300, 4301, 4302, 4304, 4305 und 4306 (Weg)
Nur teilweise innerhalb der Abgrenzung liegen die Flurstücke: 4433/2 (Weg), 4490/4, 4490/5 (Betzenbergstraße) und 4623/2 (Bonholzstraße).
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 22.10.2019.
Ziele und Zwecke der Planung Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, auf die Anfragen und Planungen der ortsansässigen Firma Alfred Ritter GmbH & Co. KG zu reagieren und eine Teiländerung und Erweiterung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans zu ermöglichen. Dabei spielt, wie auch bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Bonholz III – 1. Änderung", die Topographie bzw. Einsehbarkeit der Grundstücke ebenso eine wichtige Rolle, wie die Umweltverträglichkeit zwischen Bebauung und Umwelt.
Die Stadt Waldenbuch ist daher bemüht eine langfristige Nutzung für das Gebiet Bonholz III zu unterstützen. Die Bebauungsplanänderung gewährleistet eine zukunftsfähige Entwicklung der Firma Alfred Ritter GmbH & Co. KG mit einem 2. Standort in Waldenbuch.
Es wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, gem. § 3 Abs. 1 BauGB, zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird.
Waldenbuch, den 25.10.2019
gez.
Lutz
Bürgermeister