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Gewerbebauplätze

Verkauf eines attraktiven Gewerbebauplatzes im Gewerbegebiet "Westlich Bauhof"

Verkauf eines attraktiven Gewerbebauplatzes im Gewerbegebiet "Westlich Bauhof"

Im Gewerbegebiet „Westlich Bauhof“ wird das Grundstück 4509/2 mit einer Gesamtfläche von 8.601 qm zum Verkauf angeboten:

Maßgeblich für die Bebauungsmöglichkeiten sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westlich Bauhof“.

In Kombination mit dem Gewerbegebiet "Bonholz Nordwest" wäre eine zusammenhängende Bauplatzgröße von bis zu ca. 19.000 m² möglich.

Ausschreibungsbedingungen für den Verkauf der städtischen Gewerbebauplätze "Westlich Bauhof"

BauplatzpreisFür das zu verkaufende städtische Gewerbegrundstück gilt der vom Gemeinderat am 27.06.2023 beschlossene Kaufpreis. Das Grundstück wird zum Preis von 220 €/qm verkauft. In dem genannten Kaufpreis sind die Erschließungskosten für Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung, Kanal, Kläranlage, Retentionsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen enthalten. Die Kaufpreise verstehen sich zzgl. Kosten des Kaufvertrages, der Grunderwerbssteuer, der Hausanschlussleitungen ab der Grundstücksgrenze, sowie weiterer Anschlüsse wie Strom, Telekom, Breitbandkabel, Gas u.ä.  BauplatzvergabeDie Bauplatzvergabe erfolgt durch den Gemeinderat der Stadt Waldenbuch. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Bauplatzes oder eines bestimmten Bauplatzes besteht nicht.  FinanzierungsbestätigungVon dem Bewerber ist spätestens zwei Wochen vor dem notariellen Beurkundungstermin eine Finanzierungsbestätigung einer Bank oder Sparkasse für den Grundstückskaufpreis vorzulegen.  Erschließungskosten, ErschließungIm Kaufpreis sind die Erschließungskosten für Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung, Kanal, Wasserversorgung, Kläranlage, Retentionsmaßnahmen, Ausgleichs­maßnahmen usw. enthalten.  Reservierung von GrundstückenDer Gemeinderat entscheidet nach einem vom Bewerber vorzulegenden Konzepts über eine verbindliche Reservierung eines Grundstücks für drei Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption. Die Reservierungsgebühr beträgt 1% der Kaufpreissumme für jeweils drei Monate und ist beim Abschluss der Reservierung zahlungsfällig. Die bezahlte Reservierungsgebühr wird bei einem Kaufvertragsabschluss auf den Kaufpreis angerechnet.  Vertragliche Bestimmungena) Der Gesamtkaufpreis ist 6 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung fällig.b) Die Käufer müssen gegenüber der Stadt Waldenbuch eine vertragliche Bauverpflichtung für ein gewerbliches Bauvorhaben auf dem Erwerbsgrundstück übernehmen. Diese Bauverpflichtung wird durch ein Wiederkaufsrecht und eine Vertragsstrafe, die 20,00 €/m² beträgt, abgesichert. Mit den Bauarbeiten muss innerhalb von einem Jahr ab Vertragsabschluss begonnen werden. Die Bezugsfertigstellung des gewerblichen Bauvorhabens hat innerhalb von zwei Jahren ab Kaufvertragsabschluss zu erfolgen.c) Von den Kaufbewerbern sind mit dem Kaufantrag eine Beschreibung des gewerblichen Bauvorhabens sowie der vorgesehenen gewerblichen Nutzung (Betriebskonzept) vorzulegen. Das Betriebskonzept wird Bestandteil des Grundstückskaufvertrags. Der Verkauf des Grundstücks erfolgt erst mit einem genehmigten Baugesuch.d) Der Erwerber verpflichtet sich, das Baugrundstück auf die Dauer von 7 Jahren nicht ohne Zustimmung der Stadt weiter zu veräußern.e) Die Stadt Waldenbuch behält sich am Grundstück und an den hierauf vom Käufer etwa errichteten Bauwerken das Wiederkaufsrecht und die Geltendmachung einer Vertragsstrafe vor, wenn der Erwerber gegen die Bauverpflichtung oder gegen das Weiterveräußerungsverbot verstößt.f) Bei Nichteinhaltung der im Kaufvertrag zu übernehmenden Verpflichtungen ist vom Käufer eine Vertragsstrafe zu entrichten. Die Vertragsstrafe beträgt 20 €/m² Bauplatzfläche.g) Der Erwerber räumt der Stadt Waldenbuch das dingliche Vorkaufsrecht an dem Bauplatz für alle künftigen Verkaufsfälle ein.h) Eine Verpachtung des Erwerbsgrundstücks ist im bebauten wie im unbebauten Zustand ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt Waldenbuch nicht zulässig. Dies gilt für die Dauer von 7 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt des notariellen Kaufvertragsabschlusses. i) Sämtliche Vertragsnebenkosten trägt der Bauplatzerwerber, wie z. B. die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer. Die Vermessungs- und Vermarkungskosten sind im Kaufpreis enthalten.j) Dem Erwerber sind die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Westlich Bauhof“ bekannt. Er hat bei der Stadtverwaltung Einblick in den Bebauungsplan erhalten und ihm wird ein Exemplar des Textteils zum Bebauungsplan „Westlich Bauhof“ ausgehändigt.k) Die Stadt Waldenbuch behält sich vor, weitere vertragliche Bestimmungen außer den vorstehend aufgeführten Bedingungen in den notariellen Kaufvertrag aufzunehmen.  Informationen, UnterlagenInteressenten für die Gewerbegrundstücke erhalten Informationen und Unterlagen beim Bürgermeisteramt WaldenbuchKämmereiamtMarktplatz 571111 Waldenbuch
Herr Kiedaisch Tel. 07157/1293-30E-Mail: werner.Kiedaisch@waldenbuch.de Bewerbungen sollen schriftlich an die genannte Adresse gerichtet werden.

Vormerkung für einen Gewerbebauplatz im Erweiterungsgebiet "Bonholz Nordwest"

Vormerkung für einen Gewerbebauplatz im Erweiterungsgebiet "Bonholz Nordwest"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Bonholz Nordwest" gefasst. Am 13. Dezember 2022 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans beschlossen. Mit einem Satzungsbeschluss ist Ende 2023 zu rechnen. Maßgeblich für den Bebauungsplan ist das städtebauliche Konzept, welches eine Ausweisung von insgesamt fünf Gewerbebauplätzen vorsieht.

Folgende Grundstücke sind geplant:

  • Grundstück II A mit einer Fläche von ca. 2.050 m²
  • Grundstück II B mit einer Fläche von ca. 1.340 m²
  • Grundstück II C mit einer Fläche von ca. 1.095 m²
  • Grundstück II D mit einer Fläche von ca. 1.110 m²
  • Grundstück II E mit einer Fläche von ca. 10.490 m²
    Kombination mit dem Flst.Nr. 4509/2 mit einer Gesamtgröße von 8.601 m² möglich)

Über den Verkaufspreis und die Vergabekriterien entscheidet der Gemeinderat nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans.

Interessenten können sich bereits im Vorfeld der Ausschreibung an Stadtkämmerer Werner Kiedaisch für ein persönliches Gespräch wenden.

Ansprechpartner

Herr Sven Ehwald

Kämmerer

Bild des persönlichen Kontakts "Herr Ehwald"
Marktplatz 5
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-30
Fax (0 71 57) 12 93-77
Gebäude Neues Rathaus
Raum 11

Öffnungszeiten

Mo. 07:30 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Do. 15:30 -18:30 Uhr
Fr. 08:00 -12:00 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)