Landtagswahl Baden-Württemberg 2021

Am Sonntag, 14. März 2021, ist es wieder so weit: In Baden-Württemberg wird ein neuer Landtag gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs sind an diesem Sonntag aufgerufen, über die Zusammensetzung des 17. Landtags mitzubestimmen.
Die Wahlperiode des aktuellen, 16. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2021. Vor Ablauf dieser Wahlperiode muss die Neuwahl des 17. Landtags stattfinden.

Allgemeines zur Wahl

Wahltag
Die Landesregierung hat am 24. März 2020 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 14. März 2021 als Wahltag für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt. Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom 27. März 2020 öffentlich bekannt gemacht.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wahlrecht
Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Wahlbenachrichtigung
In der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 21. Februar 2021 erhalten, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Ohne Wahlschein können Sie nur dort Ihre Stimme abgeben. Am 14. März 2021 sind die Wahlräume von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wahllokale
001-01: Haus der Begegnung (Bahnhofstraße 8) ACHTUNG: geändertes Wahllokal
002-02: Oskar-Schwenk-Schule (Schulstraße 2)
002-03+003-03: Georg-Pfäfflin-Gemeindehaus (Liebenaustraße 31)
004-04: Musikerheim (Im Aichgrund 2)
005-05: Kinder garten Glashütte (Hauptstraße 55)
901-01: Briefwahlbezirk I, Feuerwehrhaus (Bahnhofstraße 12)
901-02: Briefwahlbezirk II, Altes Rathaus (Marktplatz 1)

Briefwahl
Wenn Sie in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis Böblingen oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können SIe bevorzugt schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder gleich hier mit unserem Online-Formular erledigen. Auch eine persönliche Antragstellung im Servicebüro ist möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu falls möglich einen Termin.
Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wählernummer und Wahlbezirksnummer, die Sie mit der Wahlbenachrichtigung bis spätestens 21. Februar 2021 erhalten.
Hinweis: Wenn Sie die angebotene Verknüpfung zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Bekanntmachung: Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (88 KB)
Bekanntmachung Durchführung der Wahl (115,5 KB)

Zusätzliche Informationen Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Mo. 07:30 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Do. 15:30 -18:30 Uhr
Fr. 08:00 -12:00 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)