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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "1. Änderung Pförchäcker"

 (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB)

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat am 25.09.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, für den Bereich „1. Änderung Pförchäcker“ einen Bebauungsplan zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung)  im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Glashütte, am südwestlichen Ortsrand.  Es umfasst  den Kindergarten und das sogenannte Sängerheim-Areal und hat eine Größe von ca. 0,95 ha.Die Flurstücke Nr. 7502/10, 7502, 7500/1, 7500 und 7500/2 liegen vollständig innerhalb der Abgrenzung. Die Flurstücke Nr. 7473, 4629 und 7476 liegen nur teilweise innerhalb der Abgrenzung.Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 25.09.2018.

Ziele und Zwecke der Planung

Die anhaltende Wohnraumnachfrage und der Bedarf nach einer zweigruppigen Kinderbetreuungseinrichtung sollen im Stadtteil abgedeckt werden. Das Areal des bestehenden ein-gruppigen Kindergartens und des Sängerheims (Vereinsheim mit Gaststätte) am südlichen Ortsrand von Glashütte sollen mit einer neuen Kindergarten- und Wohnnutzung bebaut werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung ist die Änderung des bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Pförchäcker“ (i.K.g. am 28.11.1975) erforderlich. Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

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Frau Betina Ritzal

Baurecht

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