Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.05.2024

Bekanntgaben

Leistungsschau Bonholz-Open
Die 1. Bürgermeister-Stellvertreterin Annette Odendahl informierte die Mitglieder des Gemeinderates über den erfolgreichen Ablauf der Leistungsschau „Bonholz-Open“ am vergangenen Sonntag. Trotz durchwachsenen Wetters waren zahlreiche Besucherinnen und Besucher ins Gewerbegebiet gekommen, um sich das vielfältige Angebot anzuschauen. Ihren besonderen Dank richtete sie an alle Gewerbetreibenden, Vereine und sonstigen Beteiligten, die zum Erfolg dieses Tags beigetragen haben.

Wahlprüfungsbescheid zur Bürgermeisterwahl
Die 1. Bürgermeister-Stellvertreterin Annette Odendahl gab bekannt, dass der Prüfungsbescheid zur Bürgermeisterwahl am 17. März 2024 vom Landratsamt Böblingen zwischenzeitlich vorliegt. Aus der Wahlprüfung ergaben sich keine Beanstandungen, womit die Wahl rechtskonform durchgeführt wurde.
 
Haushaltserlass des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch-Steinenbronn
Die 1. Bürgermeister-Stellvertreterin Annette Odendahl informierte, dass der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für den Gemeindeverwaltungsverband vom Landratsamt Böblingen für die Jahre 2024 und 2025 zwischenzeitlich genehmigt wurde.

Bauanträge

Der Gemeinderat beriet über einen Befreiungsantrag. Das gemeindliche Einvernehmen wurde hierzu einstimmig erteilt.

L 1185 Ortsdurchfahrt Waldenbuch, Nürtinger Strasse - Beauftragung von Bauleistungen

Stadtkämmerer Sven Ehwald informierte die Mitglieder des Gemeinderates über den aktuellen Stand der Straßenbauarbeiten, sowohl in der Nürtinger Straße als auch in der Echterdinger Straße, da die beiden Maßnahmen aufgrund der Verkehrsbeziehung zueinander in Zusammenhang stehen. Aufgrund der Bauverzögerung im ersten Bauabschnitt der Echterdinger Straße sowie einer Erweiterung der geplanten Maßnahmen in der Nürtinger Straße muss der Zeitplan angepasst werden. In einem ersten Schritt können die Maßnahmen in der Echterdinger Straße (zwischen der Liebenaustraße und Einmündung Lerchenweg) parallel zur Nürtinger Straße (zwischen Kronenkreuzung und Esso-Tankstelle) ablaufen. Mit der Sperrung der Kronenkreuzung voraussichtlich Mitte Juni muss dann die Maßnahme in der Echterdinger Straße pausieren. In dieser Zeit sollen nun die beiden Bushaltestellen in der Liebenau barrierefrei ausgebaut werden.
Sodann fasste der Gemeinderat einstimmig entsprechend dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung folgenden Beschluss:

  1. Für die Sanierung des Asphaltbelags der L 1185 Nürtinger Straße von der Einmündung Stuttgarter Straße bis Kreisverkehr Liebenau wird die Fa. Eurovia aus Renningen mit der Vergabesumme von brutto 223.418,63 EUR beauftragt.
  2. Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage 1 dargestellten Terminplanung für den Baustellenverlauf der Sanierung Echterdinger Straße und Sanierung Nürtinger Straße zu.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart, für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Liebenau“ ein Angebot bei der Firma Waggershauser, Kirchheim Teck, einzuholen. Über die Vergabe entscheidet der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung.

Sanierung Gartenhallenbad Waldenbuch - Sachstand zur Ausschreibung Generalplanung

Architekt Thomas Heiberger informierte die Mitglieder des Gemeinderates über den aktuellen Stand bei der Vorbereitung einer Beauftragung der Planungsleistungen für die Sanierung des Gartenhallenbads. Bis Mitte Mai sind die Bewerber aufgefordert, ein Honorarangebot abzugeben. Die Vergabe und Beauftragung der Generalplanerleistungen ist im Juli vorgesehen.
Der Gemeinderat nahm den Sachstand zur Ausschreibung Generalplanung zur Kenntnis.

Sanierungsarbeiten am Alten Rathaus - Vergabe von Architekten- u. Ingenieurleistungen

Zur Vorbereitung der Sanierung des historischen Teils des Alten Rathauses ist die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen erforderlich. Aktuell wird die denkmalpflegerische Genehmigung erwartet, im Anschluss daran steht die Stellung eines Bauantrags. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss: Das Architekturbüro Peter Kautt wird mit den Planungsleistungen für die Sanierungsarbeiten am historischen Teil des Alten Rathauses in Höhe von 128.500 € brutto beauftragt.

Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für den Besuch von Waldenbucher Kindertagesstätten 2024/2025 und 2025/2026

Die Haushaltsplanung 2024/2025 wurde neben den inflationären Kostensteigerungen durch einen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2025 auf 2,6 Mio. € erschwert und sieht in beiden Jahren ein negatives ordentliches Ergebnis vor. Durch Beschlussfassung des Gemeinderats am 19.03.2024 eine zweite Gruppe im Kindergarten Tilsiter Weg einzurichten, wurde das Ergebnis in beiden Jahren zusammen mit weiteren 248.000 € belastet. Ein Gegenfinanzierungsvorschlag durch die Reduzierung der Regelbetreuungszeit und Einführung einer Frühbetreuungsgebühr wurde im Kindergartenbeirat und Verwaltungsausschuss mehrheitlich abgelehnt. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist eine Anpassung der Kindergartengebühren, zumindest um die Tarifsteigerungen und so die gestiegenen Personalkosten abzufedern, erforderlich. Hierzu werden in Waldenbuch bereits seit Jahren die Landesrichtsätze, die von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden empfohlen werden, angewendet. Sprecher aller Fraktionen äußerten sich unterschiedlich zu der geplanten Gebührenerhöhung. Die Freie Wähler-Fraktion sowie die SPD-Fraktion lehnten eine Gebührenerhöhung einheitlich ab. Die Grünen-Fraktion vertrat keine einheitliche Meinung. Die CDU-Fraktion befürwortete eine Gebührenerhöhung im vorgeschlagenen Umfang. Im Rahmen der Aussprache wurde vorgeschlagen, auf andere Investitionen zu verzichten, eine Erhöhung von anderen Steuern zur Gegenfinanzierung in Betracht zu ziehen oder ein einkommensabhängiges Modell auch für die Gebühr der Regelbetreuung auszuarbeiten. Sodann stimmte der Gemeinderat über folgenden Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung ab:
 
Für das Kindergartenjahr 2024/2025 (ab 01.09.2024) und für das Kindergartenjahr 2025/2026 (ab 01.09.2025) werden folgende Gebühren anhand der Landesrichtsätze erhoben:

1. Die Kindergartengebühren für eine in Waldenbuch angebotene Regelbetreuung im Zeitfenster von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr mit einer maximalen Betreuung von 35 Stunden:

  Aktuell  neu ab 01.09.2024 Neu ab 01.09.2025
Familien mit 1 Kind          151 € 162 € 174 €
Familien mit 2 Kindern 117 € 126 € 134 €
Familien mit 3 Kindern 79 € 85 € 92 €
Familien mit 4 Kindern 26 € 28 € 31 €

2. Die einkommensabhängigen Gebühren für die Ganztagesbetreuung über 35 Stunden pro Woche werden mit einem durchschnittlichen Steigerungssatz von ca. 7,5% im Kindergartenjahr 2024/2025 und im Kindergartenjahr 2025/2026 von 7,3% gegenüber dem Vorjahr festgesetzt.

3. Die Satzung nach Anlage 4 wird beschlossen.

4. Die ins Auge gefasste Reduzierung der Regelbetreuungszeit von bislang 35 Stunden auf 30 Stunden und die Einführung einer zusätzlichen Frühbetreuungsgebühr für die Betreuung im Zeitraum 07:00 bis 08:00 Uhr werden für die Kindergartenjahre 2024/2025 sowie 2025/2026 verworfen. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 soll diese Änderung der Gebührenstruktur erneut mit dem Kindergartenbeirat beraten werden mit dem Ziel der Einführung der neuen Gebührenstruktur im Kindergartenjahr 2026/2027.

5. Die Änderungssatzung zur Kindergartennutzungssatzung nach Anlage 6 wird beschlossen.

Die Beschlussfassung zu Ziff. 1 wurde bei 5 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Beschlussfassung zu Ziff. 2 wurde bei 6 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Beschlussfassung zu Ziff. 3 wurde bei 5 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Beschlussfassung zu Ziff. 4 wurde bei 14 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen zugestimmt.
Die Beschlussfassung zu Ziff. 5 erfolgte einstimmig.
 
Somit erfolgt keine Erhöhung der Kindergartengebühren für die Jahre 2024/2025 und 2025/2026. Die Einführung einer Frühbetreuungsgebühr in Verbindung mit der Reduzierung der Regelbetreuungszeit wird nicht weiterverfolgt. Die redaktionellen Änderungen der Kindergartennutzungssatzung wurden beschlossen.

Musikschule Waldenbuch - Neufestsetzung der Musikschulgebühren zum 01.09.2024

Der Gemeinderat hat zuletzt am 26.04.2022 die Musikschulgebühren für die Jahre 2022/2023 und 2023/2024 jeweils um 1,5 % erhöht. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung sollen die aktuellen Tarifsteigerungen des TVöDs abgedeckt werden. Die Sprecher der Fraktionen betonten die Wichtigkeit musikalischer Bildung, stellten jedoch auch heraus, dass es sich beim Betrieb einer Musikschule, um eine freiwillige Aufgabe der Kommune handelt, während die Kinderbetreuung eine Pflichtaufgabe einer Stadt ist. Daher konnten sich die Mitglieder des Gemeinderats mehrheitlich eine Gebührenerhöhung in diesem Bereich vorstellen. Sodann fasste der Gemeinderat entsprechend dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung bei 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss:

1. Zur Haushaltskonsolidierung soll der Kurs der regelmäßigen Gebührenanpassung fortgesetzt werden. Die Musikschulgebühren für die kommenden beiden Musikschuljahre 2024/2025 und 2025/2026 werden um jeweils 5,50 % erhöht.
2. Die Neufassung der Gebührenordnung nach Anlage 2 wird beschlossen.
 

Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch; - Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung

Über die Feuerwehrkostenersatzsatzung hat der Gemeinderat letztmalig im Februar 2021 beraten.
Grund der geplanten Satzungsänderung ist die Verordnung des Innenministeriums über den
Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr vom 18. März 2016 zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. März 2024. Hier wurden die Stundensätze für die Fahrzeuge angepasst. Für die in der Anlage 1 genannten Feuerwehrfahrzeuge sollen für die Erhebung des Kostenersatzes nach § 34 Absätze 4,7 und 8 FwG die angepassten neuen Stundensätze gelten. Der Kostenersatz pro Feuerwehrangehörigem (Personalkosten) wurde ebenfalls letztmalig im Februar 2021 neu festgelegt. Für die Personalkosten wurde 2021 ein Betrag von 22,50 € kalkuliert und in der Kostenersatzsatzung festgelegt. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
Die Feuerwehrkostenersatzsatzung wird entsprechend Anlage 1 beschlossen.
 
-kja-

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Hauptamtsleiterin

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