Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 16.04.2024

Blick in den Großen Sitzungssaal

Einwohnerfragestunde

Eine Bürgerin stellte die Frage, warum in den städtischen Schaukästen die bestehenden Aushänge der Gemeinderatsfraktionen abgedeckt wurden und bat darum, sinnvolle Informationen einzuhängen. Bürgermeister Michael Lutz verwies auf die Karenzzeit vor der Kommunalwahl und sicherte zu, die Anregung aufzugreifen.

Bekanntgaben

Kommunalwahl am 09.06.2024
Bürgermeister Michael Lutz informierte die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass die Aufstellungsverfahren für die Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl abgeschlossen sind. Er dankte allen Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Bereitschaft erklärt haben, sich zukünftig kommunalpolitisch zu engagieren. Weiterhin verwies er auf die Kandidatenvorstellung, die vom Kulturwerk am 16.05.2024 im Forum der Oskar-Schwenk-Schule veranstaltet wird.
 
Großbrand im Altstadtkern
Bürgermeister Michael Lutz sprach seinen herzlichen Dank allen Einsatzkräften, Anwohnern, Privatpersonen und Gewerbetreibenden aus, die beim Brand am vergangenen Samstag im Einsatz waren. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, DRK und Polizei haben hervorragend gearbeitet und einen vorbildlichen Einsatz durchgeführt. Die Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung war ebenfalls sehr positiv. Er gab zu Bedenken, dass der Wiederaufbau der zwei unbewohnbar gewordenen Häuser eine große Herausforderung werden wird. Die Stadt Waldenbuch könnte gegebenenfalls mit öffentlichen Sanierungsgeldern helfen.
 
Gaskonzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH
Nachdem der Gemeinderat bereits am 19.03.2024 die Verwaltung mit dem Abschluss des Gaskonzessionsvertrags für die Jahre 2025-2045 beauftragt hat, fand am vergangenen Freitag der Termin zur Unterzeichnung des Vertrags mit der Netze BW statt.
 
Abschluss städtebaulicher Vertrag mit der Ritter Schönbuch Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG 
Bürgermeister Michael Lutz gab bekannt, dass der städtebauliche Vertrag mit der Firma Ritter Schönbuch Vermögensverwaltung abgeschlossen und notariell beurkundet wurde. Er verwies auf die umfangreichen Unterlagen zum Vertrag.
 
Biergarten Burkhardtsmühle
Bürgermeister Michael Lutz gab den geplanten Pächterwechsel des Biergartens in der Burkhardtsmühle bekannt. Der neue Pächter beabsichtigt, Mitte/Ende April zu eröffnen.

Bekanntgabe nach § 35 Gemeindeordnung (GemO) über die vom Gemeinderat in seiner letzten nicht öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 gefassten Beschlüsse

Bürgermeister Michael Lutz informierte die Öffentlichkeit über die vom Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 19.03.2024 gefassten Beschlüsse:

  1. Wahl von Frau Katharina Kutzmutz als Leitung Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing und Tourismus zum 01.05.2024.
  2. Abschluss eines Kaufvertrags am 22.03.2024 mit der Firma HW Planen & Bauen GmbH, Waldenbuch über die drei Grundstücke mit Baugenehmigung zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern im Baugebiet Liebenau VII im Rahmen der Holzbauoffensive.

Haushaltsplan 2024/2025 - aktuelle Finanzentwicklung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Das Landratsamt Böblingen hat jedoch nur die Genehmigung für den Haushaltsplan 2024 erteilt. Im Rahmen der Prüfung des Jahres 2025 wurde festgestellt, dass die Stadt Waldenbuch bei den Eigenbetrieben keinen Doppelhaushalt anwendet und dadurch kein umfassendes Bild über die Finanzsituation der Stadt möglich ist. Stadtkämmerer Sven Ehwald berichtete über die aktuellen Finanzentwicklungen seit dem Beschluss des Haushaltsplans und verwies darauf, dass eine umfassende Haushaltskonsolidierung und gleichzeitig stetige Einnahmeerhöhung zur Sicherung der Haushaltsplanung künftiger Jahre unabdingbar ist. Bürgermeister Michael Lutz verwies deutlich darauf, dass für das Jahr 2025 ein Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen auf 2,6 Mio € prognostiziert ist. Hierzu fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Finanzentwicklung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die von der Kommunalaufsicht aufgezeigte Liquiditätsschwäche der Eigenbetriebe aufzuarbeiten damit über die Ergebnisse zusammen mit den Wirtschaftsplänen 2025 der Eigenbetriebe und ggf. dem Haushaltsplan 2025 der Stadt im Gemeinderat beraten werden kann.

Oskar-Schwenk-Schule - Gebührenanpassung der Betreuungsangebote ab dem Schuljahr 2024/2025

Die Oskar-Schwenk-Schule bietet ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot im Rahmen der Ganztagesbetreuung an. Hierzu gibt es für Familien ein kostenloses Angebot einer Ganztagesbetreuung an vier Tagen von 08:00 bis 15:00 Uhr sowie ein kostenpflichtiges kommunales Betreuungsangebot im Zeitfenster von 07:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr. Die Gebühren für die Ganztagesbetreuung sollen entsprechend der Personalkostensteigerungen aus den Anpassungen des Tarifvertrags erhöht werden, da der prognostizierte Kostendeckungsgrad von 45,4 % im Jahr 2023 auf 37,8 % im Jahr 2024 sinken wird. Der Gemeinderat fasste hierzu bei 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss:

  1. Zum Schuljahresbeginn 2024/2025 werden die Gebühren für die Betreuungsangebote an der Oskar-Schwenk-Schule wie folgt angepasst:
    Frühbetreuung Montag-Freitag 7:00-7:35 Uhr                 28,00 €/Monat statt 24 €/Monat
    Nachmittagsbetreuung Montag-Donnerstag 15:00-17:00 Uhr73,00 €/Monat statt 64 €/Monat
    Donnerstagsbetreuung 12:00-13:30 Uhr                 24,00 €/Monat statt 21 €/Monat
    Freitag-Nachmittagsbetreuung 12:00 Uhr-15:00 Uhr 48,00 €/Monat statt 42 €/Monat
    Betreuungsangebote Sekundarstufe 48,00 €/Monat statt 42 €/Monat
  2. Das Angebot der Ferienbetreuung wird zum Schuljahr 2024/2025 angepasst. Die Frühbetreuung von 07:00 bis 09:00 Uhr entfällt. Der Betreuungszeitraum der regulären Ferienbetreuung wird auf 08:00 bis 16:00 Uhr erweitert. Die Gebühr wird auf den Satz von 41,00 €/Tag (statt 27 €/Tag) angepasst.
  3. Beschluss der Gebührenordnung nach Anlage 3.
     

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Solarpark Reißhalde" in Waldenbuch, Gewann Reißhalde

Mit einstimmigem Beschluss hat der Gemeinderat am 07.02.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Reißhalde“ gefasst. Zur Sicherung von städtebaulichen Planungsabsichten können Gemeinden durch Satzung Flächen festlegen, an denen ihnen bei Verkauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken zusteht. Ziel einer solchen Vorkaufsrechtssatzung ist es, die Realisierung von städtebaulichen Maßnahmen mittels Grunderwerb durch die Gemeinde zu sichern. Bürgermeister Michael Lutz gab hierzu bekannt, dass sowohl der Gemeinderat als auch der Bürgermeister weiterhin eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Dettenhausen zur Realisierung des Gesamtprojekts anstreben. An die Nachbarkommune wird die Stadtverwaltung mit Unterschrift des Bürgermeisters sowie seiner Stellvertreter am Mittwoch ein Schreiben richten, um im Vorfeld der Gemeinderatssitzung in Dettenhausen am 23. April ein Gespräch mit Bürgermeister Engesser zu führen. Es werde darin ein gemeinsamer Energiedialog u.a. mit der Bürgerinitiative vorgeschlagen. Zudem bittet die Stadt aus Gleichbehandlungsgründen aller Verfahrensbeteiligten ihre Interessen sowie ihre Rechtsposition darlegen zu können. Die bisherigen Beschlusslagen in beiden Kommunen gilt es zu achten.
Sodann fasste der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss: Zur Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet „Solarpark Reißhalde“ in Waldenbuch, Gewann Reißhalde wird die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtssatzung) gemäß Anlage 1 nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Amtsblatt Waldenbuch;- Zusatzvereinbarung zur bestehenden Amtsblattvereinbarung

Der Nussbaum-Verlag hat sich an die Stadt Waldenbuch gewendet, um eine ergänzende Vereinbarung zur aktuellen Amtsblattvereinbarung abzuschließen. Die ergänzende Vereinbarung regelt das Seitenkontingent der Stadt Waldenbuch pro Jahr. Die Notwendigkeit dieser Zusatzregelung begründet sich laut Nussbaum-Verlag aus den steigenden Energiekosten, gestiegenen Papierkosten sowie eine Erhöhung des Mindestlohns. Der Gemeinderat fasste hierzu bei 10 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Zusatzvereinbarung zur bestehenden Amtsblattvereinbarung zum 01.07.2024 zu.

Sanierung Kunstrasenplatz Hasenhof- Grundsatzbeschluss und Festlegung des weiteren Vorgehens- Stellung Förderantrag Sportstättenförderung

Eine detaillierte Zustandsaufnahme des Kunstrasenplatzes hat ergeben, dass der Platz an etlichen Stellen tiefgreifende Reparaturen benötigt. An einigen Stellen ist der Belag stark ausgedünnt, an anderen Stellen gibt es Wölbungen oder offene Fugen. Eine Förderung der Sanierungsmaßnahme wäre über die kommunale Sportstättenbauförderung denkbar. Daher hat die Stadtverwaltung vorgeschlagen, im Jahr 2024 nur grundlegende Ausbesserungsmaßnahmen durchzuführen und einen Antrag auf Sportstättenförderung für das Jahr 2025 einzureichen. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt im Jahr 2024 nur Sofortmaßnahmen in Höhe von ca. 6.500,00 € durchzuführen.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt einen Zuschuss aus dem Förderprogramm kommunaler Sportstättenbau nach Abstimmung mit der zuständigen Bewilligungsstelle beim Regierungspräsidium für das Jahr 2025 zu beantragen.
  3. Die Sanierung wird, sobald eine Förderzusage des Regierungspräsidiums für das Jahr 2025 vorliegt, umgesetzt.
  4. Die bestehende Vereinbarung mit dem TSV Waldenbuch zur Nutzung des Kunstrasenfelds ist nach der Sanierung zu überarbeiten.
     

Bericht über die Kassenprüfung zum Ende der Amtszeit von Herrn Bürgermeister Lutz

Steueramtsleiter Malte Büsker berichtete über den Verlauf der Kassenprüfung, die zum Ende der Amtszeit von Bürgermeister Michael Lutz sowohl bei der Stadtverwaltung als auch bei der Stadtbau Waldenbuch GmbH durchgeführt wurde. Hierbei stellte er fest, dass die Kasse korrekt geführt ist und es keine Unstimmigkeiten gibt. Der Gemeinderat nahm das Ergebnis der Kassenprüfung zum Ende der Amtszeit von Herrn Bürgermeister Lutz zur Kenntnis.

Wahl des Bürgermeisters;- Eingruppierung/Besoldung

Das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters wird gemäß Landeskommunalbesoldungsgesetz in Besoldungsgruppen zugeordnet. Für die Zuordnung entscheidend ist einerseits die vom Statistischen Landesamt auf den 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebene Zahl der Wohnbevölkerung und andererseits der Umfang sowie der Schwierigkeitsgrad des Amtes, welche sachgemäß bewertet werden müssen. Der Gemeinderat fasste hierzu bei 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss: Das Amt des Bürgermeisters der Stadt Waldenbuch wird nach Maßgabe des § 2 LKomBesG der Besoldungsgruppe B 2 zugeordnet.

Bestellung von Chris Nathan zum Eheschließungsstandesbeamten der Stadt Waldenbuch

Es war in Waldenbuch bislang gelebte Tradition, dass auch der Bürgermeister Eheschließungen vornehmen kann. Hierzu ist eine Bestellung als Eheschließungsstandesbeamter erforderlich. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Herr Chris Nathan wird mit Wirkung zum 13. Mai 2024 zum Eheschließungsstandesbeamten der Stadt Waldenbuch gemäß § 1 Abs. 4 PStG-DVO bestellt.

Bestellung des ersten Vorstandsmitglieds des Kranken- und Altenpflegevereins Waldenbuch e.V. (KAPV)

Traditionell ist der Bürgermeister der Stadt Waldenbuch gleichzeitig auch Vorsitzender des Kranken- und Altenpflegevereins. Durch den Amtswechsel ist hierzu eine neue Bestellung des ersten Vorstandsmitglieds erforderlich. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß § 10 der Satzung des Kranken- und Altenpflegevereins Waldenbuch e.V. in der aktuellen Fassung wird der künftige Bürgermeister Herr Chris Nathan mit Wirkung zum 13. Mai 2024 zum ersten Vorstandsmitglied des KAPV bestellt.

Annahme von Spenden

Zur Annahme von Spenden hat der Gemeinderat bereits früher Regelungen getroffen. Danach können Geld- oder Sachspenden über einem Wert von 100 € vom Bürgermeister nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates angenommen werden. In der Sitzung entschied der Gemeinderat über die Annahme von drei Spenden. Die Spender werden eine Spendenbescheinigung von der Stadtverwaltung erhalten.
 
 
Zum Ende der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung in seiner Amtszeit sprach Bürgermeister Michael Lutz den Dank für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Gemeinderats aus. Er dankte ebenfalls den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die in den vergangenen Monaten gemeinsam eine Vielzahl an komplexen Themen bearbeitet haben und so gemeinsam mit dem Gemeinderat noch viele Projekte realisieren konnten. Stadtrat Walter Keck sprach als dienstältestes Mitglied des Gemeinderats ebenfalls seinen Dank an Bürgermeister Michael Lutz für die jahrzehntelange Arbeit und sein Engagement zum Wohl der Stadt Waldenbuch aus. Für seine berufliche und private Zukunft sprach er Herrn Bürgermeister Lutz die besten Wünsche aus.
 
-kja-

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Frau Katharina Jacob

Hauptamtsleiterin

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Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)