Amtliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Bonholz Nordwest"
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 hat der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bonholz Nordwest“ nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die gleichzeitige Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 1 LBO (Landesbauordnung Baden-Württemberg) gefasst.
Am 13.12.2022 wurde in öffentlicher Gemeinderatssitzung der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu findet die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB statt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem abgedruckten Abgrenzungsplan. Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 06.12.2022 des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart.
Ziele und Zwecke der Planung Durch die Entwicklung des Gewerbegebietes „Bonholz Nordwest“ soll dem anhaltenden Gewerbeflächenbedarf in der Stadt begegnet werden und Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere für möglichst arbeitsplatzintensive klein- und mittelständische Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen geschaffen werden. Dabei soll die Anknüpfung und Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes durch eine flexible Grundstücksstruktur ebenso berücksichtigt werden, wie das städtebauliche Erscheinungsbild, das durch die topographisch exponierte Lage und die damit verbundene Einsehbarkeit von besonderer Bedeutung ist.
Das Plangebiet knüpft direkt an das vorhandene Gewerbegebiet „Westlich Bauhof“ an und stellt eine sinnvolle Erweiterung dar. Durch die Bündelung der gewerblichen Entwicklung wird der Standort gestärkt und die vorhandene Infrastruktur kann genutzt und erweitert werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 06.12.2022, jeweils mit Begründung vom 06.12.2022 sowie die Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften liegen, wie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, in der Zeit von
Montag, 19.12.2022 bis einschließlich Freitag, 20.01.2023
im Neuen Rathaus, Marktplatz 5, EG, 71111 Waldenbuch während der Dauer der Dienststunden:
Montags 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstags 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwochs nach Terminvereinbarung
Donnerstags 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können Stellungnahmen unter anderem schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse bauamt@waldenbuch.de bei der Stadt abgegeben werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Stadt Waldenbuch unter folgendem Link:
https://www.waldenbuch.de/zielgruppen/start/bonholz+nordwest.html
und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Waldenbuch, den 16.12.2022
gez. Lutz
Bürgermeister
Übersicht der ausliegenden Unterlagen:
1. Zeichnerischer Teil - Vorentwurf v. 6.12.22 (504,7 KB)
2. Textteil - Vorentwurf 6.12.22 (322,7 KB)
3. Begründung - Vorentwurf v. 6.12.22 (1,794 MB)
4. Baugrundgutachten v. 07.10.20 (7,074 MB)
5. Artenschutzgutachten v. 26.10.2022 (2,668 MB)