Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Waldenbuch ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.waldenbuch.de

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Unverhältnismäßige Belastung:
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
    1. Teilweise sind PDF-Dateien nicht barrierefrei
    2. Es gibt keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 04.08.2022 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

    Die Erklärung wurde zuletzt am 08.05.2025 überprüft.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns über unser Kontaktformular einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
  5. Schlichtungsverfahren
    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
     
    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Weitere Informationen zur Landes-Behindertenbeauftragte finden Sie unter Landes-Behindertenbeauftragte

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Behindertenbeauftragter im Landkreis Böblingen: Böblingen Behindertenbeauftragter

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Stadt Waldenbuch

Marktplatz 1 und 5
71111 Waldenbuch
Tel.: 07157 1293-0
Fax: 07157 1293-75