Bürgerservice > Servicebüro > Neues Melderecht

Neues Melderecht ab 1. November 2015

Zum 1. November 2015 wird das Bundesmeldegesetz eingeführt. Es löst das bislang bestehende Meldegesetz für Baden-Württemberg ab. Es soll unter anderem die Daten der Bürgerinnen und Bürger besser schützen, die Bürokratiekosten senken und Verwaltungsabläufe vereinfachen. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen aufgeführt:

  • Es besteht – wie bisher auch – die Verpflichtung, sich bei einem Einzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Sie haben aber künftig nach dem Bezug der Wohnung für die Anmeldung zwei Wochen Zeit.
  • Die Abmeldepflicht besteht weiterhin nur, wenn Sie ins Ausland verziehen oder einen Nebenwohnsitz ersatzlos aufgeben.
  • Die Meldepflicht für Personen, die in einem Krankenhaus oder Pflegeheim bzw. Altersheim wohnen, besteht nur dann, wenn keine weitere Wohnung im Inland (mehr) vorhanden ist.
  • Der Wohnungseigentümer bzw. Wohnungsvermieter hat bei jeder Anmeldung eine Mitwirkungspflicht. Hierfür gibt es einen Vordruck, der hier heruntergeladen werden kann. Diese Erklärung muss vom Vermieter ausgefüllt und bei der Anmeldung bzw. Ummeldung vom Anmeldenden mitgebracht werden.
  • Auskünfte an Privatpersonen bzw. Firmen zum Zweck der Werbung und/oder Adresshandel sind nur zulässig, wenn eine Einwilligung des Einwohners vorliegt. Auch darf die Auskunft nur für den angefragten Zweck verwendet werden.
  • Ebenfalls gibt es eine Änderung bei der Veröffentlichung der Altersjubilare. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sollten Sie keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe Ihrer Daten anlässlich Ihrer Alters- und Ehejubiläen wünschen, haben Sie weiterhin das Recht auf Einrichtung einer gebührenfreien Übermittlungssperre.

Ansprechpartner

Frau Karin Weiss
Bild des persönlichen Kontakts "Frau Weiss"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93 78
Fax (0 71 57) 12 93-74
Gebäude Altes Rathaus
Raum 3
Frau Sabine Hess
Bild des persönlichen Kontakts "Frau Hess"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-21
Fax (0 71 57) 12 93-74
Gebäude Altes Rathaus
Raum 4
Frau Natalizia Miceli
Bild des persönlichen Kontakts "Frau Miceli"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-21
Fax (0 71 57) 12 93-74
Gebäude Altes Rathaus
Raum 4

Öffnungszeiten

Mo. 07:30 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Do. 15:30 -18:30 Uhr
Fr. 08:00 -12:00 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)