Landtagswahl 2026
Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich in Kalenderwoche 5 zugestellt. In der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können. In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk sowie der Wahlraum genannt, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Ohne Wahlschein ist die Stimmabgabe ausschließlich in diesem Wahlraum möglich
Neben der Stimmabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann online oder auf Antrag erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Bereichen:
Ausführliche Informationen rund um die Landtagswahl am 8. März 2026 bietet das bietet das LpB-Portal www.landtagswahl-bw.de.
Das Portal ist übersichtlich aufgebaut und wird laufend aktualisiert. Dort finden sich unter anderem Informationen zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten, zu aktuellen Umfragen sowie zusammengefasste Darstellungen der Wahlprogramme.
