e-Bürgerdienste
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde/Stadt oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Gewerbe online an-, um-, abmelden
Lt. § 2 Abs. 1 Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) entfällt die persönliche Unterschrift bei einer elektronischen Übermittlung der Gewerbeanzeige.
Eine Übersendung des Gewerbeformulars per Post ist trotz Aufforderung am Ende der E-Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige nicht erforderlich
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Bei Onlinebeantragung wird die elektronische Meldebescheinigung unentgeltlich erteilt.
Der elektronische Auskunfts-Service KM-Meldeportal bietet schnelle und zuverlässige Online-Auskünfte aus dem Melderegister auf der Basis des zentralen, öffentlich-rechtlichen Datenbestandes von Baden-Württemberg. Der Service ist insbesondere für Behörden und Unternehmen interessant, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen (sog. "Power-User")