Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Nürtinger Straße Nord"
(Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB)
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat am 18.12.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, für den Bereich "Nürtinger Straße Nord" einen Bebauungsplan zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Nürtinger Straße, Stuttgarter Straße, Echterdinger Straße und der Langen Steige. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,9 ha.
Im Einzelnen umfasst das Plangebiet folgende Flurstücke, die sich vollständig innerhalb der Abgrenzung befinden: 717, 717/1, 718, 718/1, 718/2, 719, 719/1, 720, 720/1, 721, 721/1, 722, 550, 731, 730/1, 741, 740, 744, 750, 745, 746, 756, 757, 1287, 1024, 1026, 1025, 147/4, 2161, 2161/1
Nur teilweise innerhalb der Abgrenzung befinden sich die Flurstücke Nr. 109/2, 147, 552, 551, 2143, 2143/1 und 2143/2.
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 18.12.2018.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des Quartiers geschaffen werden. Ziel ist eine, der Lage angemessene Nutzungskonzeption, die innerstädtischen Wohnraum schafft und ggfs. in Kombination mit wohnverträglichen, gewerblichen Nutzungen zur funktionalen Stärkung und Ergänzung der Altstadt Waldenbuchs beiträgt. Dabei kommt dem Plangebiet auch die Funktion eines neuen städtebaulichen Auftakts für die Altstadt zu. Die in der Verkehrskonzeption vorgesehenen Maßnahmen wie neue Verkehrsführung der Nürtinger und Echterdinger Straße und dem Ausbau eines Kreisverkehrs mit der Stuttgarter Straße sollen in der Planung berücksichtigt werden.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Waldenbuch, den 21.12.2018
Bürgermeisteramt