Fristen und besondere Hinweise zur Wahl
Wenn Sie in einem anderen Wahllokal als dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal oder per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis Freitag vor der Wahl, am 6. März 2026 bis 15:00 Uhr, im Servicebüro möglich.
Ersatzwahlschein Sollte ein beantragter Wahlschein oder die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sein, kann:
- am Samstag, 7. März 2026, von 11:00 bis 12:00 Uhr im Servicebüro im Rathaus Waldenbuch ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden.
Plötzliche Erkrankung Für Wahlberechtigte, die aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, besteht:
- am Samstag, 7. März 2026, von 11:00 bis 12:00 Uhr, sowie
- am Wahlsonntag, 8. März 2026, bis 15:00 Uhr
die Möglichkeit, einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen zu beantragen. In diesen Fällen können die Unterlagen auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Vollmacht Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte können nur mit schriftlicher Vollmacht beantragt werden. Eine elektronische Vollmacht ist nicht zulässig. Der Online-Antrag kann daher nur für die eigene Person gestellt werden.
Versand der Unterlagen Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst, sobald die amtlichen Stimmzettel vorliegen. Dies ist voraussichtlich ab Ende Januar / Anfang Februar 2026 der Fall.
