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Glashütter Täle, 2. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Glashütter Täle, 2. Änderung“ gem. § 12 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat am 22.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Glashütter Täle, 2. Änderung“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) zusammen mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO Baden-Württemberg (Landesbauordnung) im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. §13a BauGB aufzustellen.
 
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils Glashütte im Außenbereich. Im Süden und Osten grenzt Wohnbebauung an.
 
Das Gebiet hat eine Größe von ca. 0,19 ha und ist über die Straße Glashütter Täle bereits erschlossen. Im Einzelnen umfasst das Plangebiet das Flurstück 4018/2, das sich vollständig innerhalb der Abgrenzung befindet. Nur teilweise innerhalb der Abgrenzung liegt das Flurstück 4030/1.
 
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 22.11.2022.

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Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Bebauungsplans ist es, das bestehende Wohngebiet zu erweitern, den Ortsrand zu arrondieren und planungsrechtliche Voraussetzung für eine Bebauung/ zur Umsetzung des Vorhabens zu schaffen. Zur Sicherung der Planung hinsichtlich Durchführung und Gestaltung sowie Klärung der Kostenübernahme, soll der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB entwickelt werden. 
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB, da die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird zu gegebener Zeit durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der Erstellung des Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.waldenbuch.de unter dem Pfad: Startseite\Bauen\Bauleitplanung\Bebauungspläne\Glashütter Täle, 2. Änderung eingestellt.
 
Waldenbuch, den 25.11.2022
Bürgermeisteramt

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Frau Betina Ritzal

Baurecht

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Ritzal"
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