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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2025 Meldung vom 30. April 2025

Einwohnerfragestunde
Eine Bürgerin stellte die Frage, warum bei der Entscheidung über die Hallenbadsanierung nur über die Variante aber noch nicht über die Heizungsart abgestimmt wird. Bürgermeister Chris Nathan erläuterte, dass die Planung aktuell noch mit der Förderstelle abgestimmt wird und daher eine Entscheidung noch nicht möglich ist. 
Eine Bürgerin stellte die Frage, warum für den Ganztagesbetrieb an der Schule im Haushalt Aufwendungen eingeplant sind. Die Betreuung könnte doch von den Lehrkräften übernommen werden und würde dann den städtischen Haushalt nicht belasten. Bürgermeister Chris Nathan erläuterte, dass der Ganztagesanspruch sich auf eine Betreuung bezieht und diese nicht von Lehrkräften, sondern von kommunalen Mitarbeitern durchgeführt wird. 
Eine Bürgerin informierte, dass im Bereich des Hallenbads ein Verkehrsschild nicht richtig steht und dies zu gefährlichen Situationen führt. Bürgermeister Chris Nathan sicherte Überprüfung zu.

Sanierung des Gartenhallenbads
- Beschlussfassung über die Sanierungsvariante
Im Jahr 2024 hat das Gartenhallenbad sein 50-jähriges Jubiläum gefeiert. Die letzte größere Sanierung erfolgte im Jahr 2003. Viele Bauteile des Hallenbads haben ihre Lebensdauer überschritten oder stehen kurz davor. Insbesondere das Becken, der Beton unter dem Kinderbecken und die Wasseraufbereitungstechnik müssen saniert werden. Für die Sanierung des Hallenbads konnten Fördermittel in Höhe von 5,22 Mio. € gewonnen werden. An die Fördermittel sind allerdings verschiedene Bedingungen geknüpft, insbesondere die Verbesserung des energetischen Gebäudestandards und die Barrierefreiheit. Neben der Sanierung im Förderprogramm gibt es einige andere Sanierungsvarianten, über welche die Mitglieder des Gemeinderates ausführlich beraten haben. Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderates sprach sich in der Beratung für eine Sanierung innerhalb des Förderprogramms aus und stellte die Bedeutung des Hallenbads für Waldenbuch heraus. Zwei Gemeinderätinnen sprachen sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine Sanierung aus. Sodann fasste der Gemeinderat bei 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Hallenbadsanierung in Variante 1 (Sanierung innerhalb des Förderprogramms). 

Haushaltskonsolidierung 2025
- Beschlussfassung über die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
Zur allgemeinen Verbesserung der Haushaltssituation im Ergebnishaushalt sollen 200.000 € durch Mehrerträge und Minderaufwendungen erwirtschaftet werden. Daneben müssen die Mehraufwendungen der ausgewählten Variante der Hallenbadsanierung erwirtschaftet werden. Für die Sanierung des Hallenbads im Förderprogramm betragen die Mehraufwendungen 543.000 € pro Jahr. In einer intensiven Diskussion hat sich der Gemeinderat auf ein Maßnahmenpaket verständigt, mit dem eine Haushaltsverbesserung von insgesamt 660.550 € erzielt werden kann. Zudem gibt es Prüfaufträge für 13 Maßnahmen, mit welchen eine Haushaltsverbesserung in Höhe von 50.000-75.000 € erreicht werden kann. Sprecher der Fraktionen äußerten sich zuversichtlich, dass mit den vorgesehenen Einsparmaßnahmen der Haushalt der Stadt Waldenbuch nachhaltig verbessert und die Finanzierung der Sanierung erfolgen kann. Nicht alle Maßnahmen überzeugen in Einzelnen, es herrschte jedoch Einigkeit darüber, dass ein Maßnahmenpaket auch stets ein Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen sein soll. 
Der Gemeinderat fasste in Einzelabstimmung bei 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss zur Maßnahme 18: Die Verwaltung wird beauftragt, die Kindergartengebühren neu zu kalkulieren. Das Ziel ist die Gebühren auf einen Kostendeckungsgrad von 15% festzusetzen. Mehrertrag: 107.000 €
Im Anschluss fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1.  Der Gemeinderat beschließt das folgende Maßnahmenpaket zur Haushaltskonsolidierung:
1.  Der Mietkostenzuschuss an die Volkshochschule bei der Anmietung von nicht-städtischen Räumlichkeiten wird gestrichen. Minderaufwand: 3.200 €
2.  Es werden keine Volltext-Stellenausschreibungen mehr als Anzeigen veröffentlicht, sondern nur noch Kurzausschreibungen. Minderaufwand: 10.000 €
3.  Das Konto bei der BW Bank wird abgeschafft. Minderaufwand: 680 €
4. Die Verwaltung wird beauftragt alle Mietverträge (inkl. Stellplätze und Garagen) um 20% zu erhöhen. Die mietrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Mehrertrag: 20.000 €
5. Die Verwaltung wird beauftragt alle Pachtverträge (inkl. landwirtschaftliche Flurstücke und Gärten) um 20% zu erhöhen. Die pachtrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Mehrertrag: 35.000 €
6. Der Umfang des „Blick zurück“ wird reduziert. Minderaufwand: 2.000 €
7. Das Redaktionsstatut der Stadtnachrichten wird geändert. Bei der Änderung werden einheitliche Zeilenkontingente festgeschrieben, die so ausgestaltet sind, dass Mehrseiten dauerhaft vermieden werden können. Minderaufwand: 3.000 €
8. Die städtischen Zeitungsabonnements werden reduziert bzw. auf E-Paper umgestellt. Minderaufwand: 1.000 €
9. Die Verwaltung wird beauftrag die Feuerwehrkostenersatzsatzung neu zu kalkulieren. Das Ziel ist eine Gebührenerhöhung mit 20%-iger Einnahmesteigerung. Mehrertrag: 5.500 €
10. Die Verwaltung wird beauftragt die Ganztagsschulgebührensatzung neu zu kalkulieren. Das Ziel ist eine Gebührenerhöhung auf einen Kostendeckungsgrad von 45%. Mehrertrag: 57.000 €
11. Der Personalkostenzuschuss an den Alten- und Krankenpflegeverein wird gestrichen. Minderaufwand: 40.000 €
12. Der Mietkostenzuschuss an den Alten- und Krankenpflegeverein wird gestrichen. Minderaufwand: 4.500 €
13. Der Osterbrunnen wird nicht mehr durch den Bauhof, sondern durch die Rathausmitarbeiter geschmückt. Minderaufwand: 2.000 €
14. Das Budget für die Durchführung des Ehrenamtsabends und der Sportlehrehrung wird auf 8.000 € reduziert. Minderaufwand: 4.500 €
15. Die Verwaltung wird beauftragt die Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften neu zu kalkulieren. Mehrertrag: 30.000 €
16. Das Sportangebot des TSV Waldenbuch in den Kindergärten wird eingestellt. Minderaufwand: 7.400 €
17. Die Betreuungsstruktur in den Kindergärten wird angepasst. Minderaufwand: 70.000 €
19. Die Hausaufgabenhilfe im Jugendhaus wird zum Ende des Schuljahres 2025/2026 eingestellt. Minderaufwand: 4.500 €
20. Die Verwaltung wird beauftragt die Bestattungsgebühren neu zu kalkulieren. Das Ziel ist die Festsetzung der Gebühren auf einen Kostendeckungsgrad von 78%. Mehrertrag: 25.000 €
21. Die Stadt wird sich nicht mehr am Adventskalender des Gewerbe- und Handelsverein beteiligen. Minderaufwand: 3.600 €
22. Die Stadt wird nicht mehr an der CMT teilnehmen. Minderaufwand: 1.470 €
23. Die Musikschullehrerband wird nicht mehr auf der CMT auftreten. Minderaufwand: 1.000 €
24. Das Stadtmarketing wird weniger Anzeigen für Waldenbuch in Prospekten schalten. Minderaufwand: 1.200 €
25. Das Stadtmarketing wird Grafiken künftig selber erstellen. Minderaufwand: 3.300 €
26. Der städtische Highlightflyer wird nur noch einmal pro Jahr produziert. Minderaufwand: 1.500 €
27. Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr 2027 mit einem Hebesatz von 205 Punkten erhoben. Mehrertrag: 152.000 €
28. Der Hebesatz der Vergnügungssteuer wird auf 25 v.H. erhöht. Mehrertrag: 12.000 €
29. Die Stadtverwaltung wird Bescheidkopien mit 20 € pro Bescheid abrechnen. Die Einführung erfolgt im Rahmen der Verwaltungsgebührensatzungsanpassung. Mehrertrag: 2.000 €
30. Die Verwaltung wird beauftragt die Verwaltungsgebührensatzung neu zu kalkulieren. Das Ziel ist eine Gebührenerhöhung mit 20%-iger Einnahmesteigerung. Mehrertrag: 1.500 €
31. In den städtischen Gebäuden wird von Stoffhandtuchrollen auf Papierhandtücher gewechselt. Minderaufwand: 10.000 €
32. Die Verwaltung wird beauftragt die Sondernutzungsgebührensatzung neu zu kalkulieren. Das Ziel ist eine Gebührenerhöhung mit 20%-iger Einnahmesteigerung. Mehrertrag: 2.000 €
2. Die unter Punkt VI „zu prüfende Maßnahmen“ aufgeführten Maßnahmen sollen von der Stadtverwaltung geprüft und wenn möglich umgesetzt werden.

Solarpark Reißhalde
- Grundsatzbeschluss zur Einbringung von städtischen Flächen
- Beschluss zur Weiterverfolgung der optimierten Variante
- Ermächtigung zur Fortführung der Vertragsverhandlungen
Das Klimawandelanpassungsgesetz BW sieht vor, dass 2 % der Landesfläche als Flächen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien ausgewiesen werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im Jahr 2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Solarpark Reißhalde gefasst. Ziel des Vorhabens ist es, auf der städtischen Fläche in der Reißhalde einen Solarpark durch eine Projektgesellschaft, bestehend aus der Stadt Waldenbuch, der WEBW Neue Energie GmbH, der Ritter Regenerativ GmbH sowie ggf. der Gemeinde Dettenhausen zu errichten. Dieser soll später von einer Betreibergesellschaft betrieben werden. Nach Verhandlungen mit der Gemeinde Dettenhausen sowie der Bürgerinitiative „Pro Naturpark Schönbuch Dettenhausen“ wurde die geplante Fläche auf 7,1 ha verkleinert. Mitglieder aller Fraktionen sprachen sich für die Errichtung des Solarparks Reißhalde aus und fassten einstimmig folgenden Beschluss:
1. Für die Erstellung des Solarparks Reißhalde wird das städtische Grundstück 6426/1 durch einen Pachtvertrag zur Verfügung gestellt.
2. Die Planungen für den Solarpark Reißhalde sollen in der sogenannten „optimierten Variante“ mit einer Gesamtfläche von ca. 7,1 ha weitergeführt werden.
3. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt die Vertragsverhandlungen für einen Pachtvertrag und den Gesellschaftsvertrag der Betreibergesellschaft mit der WEBW Neue Energie GmbH und der Ritter Regenerativ GmbH weiterzuführen und Vertragsentwürfe auszuarbeiten.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Solarpark Reißhalde" 
- Reduzierung Plangebiet 
- Weiteres VerfahrenZur Umsetzung des Solarparks Reißhalde ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Aufgrund der Entscheidung über die geänderte Größe des Solarparks muss das Plangebiet reduziert werden. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt dem reduzierten Plangebiet „Solarpark Reißhalde“ mit Abgrenzungsplan vom 14.04.2025 und einer Fläche von ca. 7,1 ha zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Gutachten für das Bebauungsplanverfahren und den weiteren Verfahren in Auftrag zu geben.

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
- Beschluss
Die aktuelle Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist aus dem Jahr 1969. Demnach sind öffentliche Bekanntmachungen ausschließlich über das Amtsblatt der Stadt Waldenbuch zu veröffentlichen. Künftig sollen öffentliche Bekanntmachungen auch über die Homepage der Stadt Waldenbuch erfolgen können. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
entsprechend Anlage 1.

-kja-

Grundsteuerreform Meldung vom 02. Oktober 2024

Wochenmärkte in Waldenbuch Meldung vom 01. Januar 2019

Ob früh am Morgen, in der Mittagspause, oder vor einem Stadtbummel – bei uns in Waldenbuch haben Sie jeden Dienstag von 7:30 bis 12:30 Uhr auf dem Hallenbadparkplatz auf dem Kalkofen und jeden Freitag von 8 bis 13 Uhr vor dem Fachmarktzentrum im Stadtkern die Möglichkeit, über den Wochenmarkt zu schlendern. Geboten wird ein reichhaltiges Sortiment an Obst und Gemüse, Geflügel, frischen Nudeln, Eiern, Milchprodukten und Backwaren sowie regionalen und überregionalen Spezialitäten.

Schauen Sie doch mal wieder vorbei und genießen Sie einen netten Einkauf bei frischer Luft und Sonnenschein!  Für Ihren Einkauf können Sie auch das Waldenbucher Tütle verwenden! Hier finden Sie die beteiligten Institutionen.

Ansprechpartner

Frau Katharina Jacob

Hauptamtsleiterin

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Jacob"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-13
Gebäude Altes Rathaus
Raum 13

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Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
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Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)