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Bonholz Nordwest

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Bonholz Nordwest" gefasst. Am 27. Juni 2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplans beschlossen. Mit einem Satzungsbeschluss ist Ende 2023 zu rechnen. Maßgeblich für den Bebauungsplan ist das städtebauliche Konzept, welches eine Ausweisung von insgesamt fünf Gewerbebauplätzen vorsieht.

Durch die Entwicklung des Gewerbegebietes „Bonholz Nordwest“ soll dem anhaltenden Gewerbeflächenbedarf in der Stadt begegnet werden und Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere für möglichst arbeitsplatzintensive klein- und mittelständische Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen geschaffen werden.

Dabei soll die Anknüpfung und Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes durch eine flexible Grundstücksstruktur ebenso berücksichtigt werden, wie das städtebauliche Erscheinungsbild, das durch die topographisch exponierte Lage und die damit verbundene Einsehbarkeit von besonderer Bedeutung ist.

Das Plangebiet knüpft direkt an das vorhandene Gewerbegebiet „Westlich Bauhof“ an und stellt eine sinnvolle Erweiterung dar.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Bonholz Nordwest“ orientieren sich am südlich angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Westlich Bauhof“. Für das Plangebiet wird als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet festgesetzt.

Erste Informationen zu den geplanten Gewerbebauplätzen und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie hier.

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Herr Sven Ehwald

Kämmerer

Bild des persönlichen Kontakts "Herr Ehwald"
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