Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Waldenbuch ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.waldenbuch.de

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
    - Teilweise sind PDF-Dateien nicht barrierefrei
    - Es gibt keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 04.08.2022 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns über unser Kontaktformular einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
  5. Durchsetzungsverfahren
    Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Waldenbuch wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Stadt Waldenbuch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den  kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279-3360

Weitere Informationen zur Landes-Behindertenbeauftragte finden Sie unter Landes-Behindertenbeauftragte

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Behindertenbeauftragter im Landkreis Böblingen: Böblingen Behindertenbeauftragter

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.

Stadt Waldenbuch

Marktplatz 1 und 5
71111 Waldenbuch
Tel.: 07157 1293-0
Fax: 07157 1293-75