Umlegungsausschuss
Mitglieder
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den folgenden sechs Mitgliedern des Gemeinderates:
Zu den Sitzungen des Umlegungsausschusses werden, soweit er als Umlegungsstelle tätig ist, ein Vermessungssachverständiger und ein Bausachverständiger als Mitglieder mit beratender Stimme zugezogen. Der Ausschuss kann weitere Sachverständige hinzuziehen.
Aufgabe
Der Umlegungsausschuss ist zuständig für die von der Gemeinde sowie von der Umlegungsstelle bei der Durchführung von Umlegungen nach §§ 45 ff. BauGB zu treffenden Entscheidungen.
Termine
Die Sitzungen des Umlegungsausschusses sind nicht öffentlich.