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Vereinsförderrichtlinien

Grundsätze

Die Waldenbucher Vereine übernehmen im Gemeindegefüge wichtige soziale, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und sonstige Aufgaben und sind damit wesentliche Bausteine eines intakten und lebendigen Gemeinwesens. Sie fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl, erweitern das Freizeitangebot und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer guten Lebensqualität in Waldenbuch.

Die Vereinsarbeit erfolgt zu einem Großteil durch ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger. Durch diese Förderrichtlinien sollen die Bedeutung dieses Engagements sowie die Arbeit der Vereine gewürdigt und unterstützt werden; die jährliche Grund- und Jugendförderung, die Sachförderung sowie die Investitionsförderung sollen den Vereinen helfen, ihre selbst gestellten Aufgaben in eigener Verantwortung zu bewältigen. Die Stadt Waldenbuch leistet damit einen Beitrag zum Erhalt und zum weiteren Aufbau eines lebendigen Vereinslebens zum Wohle der Waldenbucher Bürgerinnen und Bürger. Die Vereinsförderung ist als ein System gegenseitiger Wertschätzung zu verstehen. Die Vereine leisten bereits hervorragende Jugendarbeit, die aufgrund ihres breiten Angebotes für Jugendliche bis ins Erwachsenenalter interessant bleibt und gut genutzt wird. Auch um diesen Standard zu erhalten und um die besonderen Aufgaben und Verdienste zu würdigen, ist die Jugendförderung ein Schwerpunkt der Waldenbucher Vereinsförderung.

Um die gegebene und wünschenswerte Vielfalt des Vereinslebens in unserer Stadt zu erhalten, ist es notwendig, die Vereine weiterhin so zu unterstützen, dass sie ihren für das Leben in der Stadt so wichtigen Aufgaben gerecht werden können. Dies kann nicht allein durch finanzielle Zuschüsse geschehen, sondern auch durch die Überlassung städtischer Räume und Anlagen für den laufenden Vereinsbetrieb sowie durch ideelle und finanzielle Unterstützung des Vereinslebens. Dadurch soll es den Vereinen insgesamt ermöglicht werden, sich selbst durch geeignete Initiativen eine gute, dauerhafte Existenz zu schaffen und zu erhalten.

Auf diesen Grundgedanken basieren die vom Gemeinderat beschlossenen Rahmen-bedingungen zur Vereinsförderung der Stadt Waldenbuch.

Antragstellung

  • Der Antrag auf Vereinsförderung (183,7 KB) ist bis zum 30. Juni des vorhergehenden Kalenderjahres, spätestens jedoch bis zum 30. September einzureichen. Die Jugendförderung wird anhand der angegebenen Anzahl der aktiven Jugendlichen zusätzlich zur Grundförderung im Januar des Folgejahres ausgezahlt.
  • Der Antrag auf Gewährung eines Jubiläumszuschusses (60,6 KB) ist ebenfalls bis zum 30. Juni des Jahres vor dem Jubiläumsjahr einzureichen, spätestens jedoch bis zum 30. September eines jeden Jahres der Stadt mitzuteilen
  • Der Zuschussantrag auf Bewilligung von Investitionshilfen ist ebenfalls bis spätestens 30. Juni für das nachfolgende Haushaltsjahr zu stellen. Für diesen Antrag gibt es keine Vorlage. Wir bitten Sie, Ihr Schreiben auf Bewilligung von Investitionshilfen zu begründen, mit Kostenvoranschlägen zu versehen und an das Kämmereiamt zu versenden.

Ausführliche Informationen können Sie den Richtlinien zur Vereinsförderung (164,1 KB) entnehmen.

Ansprechpartner

Herr Sven Ehwald

Kämmerer

Bild des persönlichen Kontakts "Herr Ehwald"
Marktplatz 5
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-30
Fax (0 71 57) 12 93-77
Gebäude Neues Rathaus
Raum 11
N. N.

Beauftragte für Stadtmarketing, Öffentlichkeitsarbeit und Tourismus

Bild des persönlichen Kontakts " N."
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-48
Fax (0 71 57) 12 93-75
Gebäude Altes Rathaus
Raum 2