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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Altstadt Waldenbuch - 2. Änderung und Erweiterung"

Stadt WaldenbuchÖffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften„Altstadt Waldenbuch - 2. Änderung und Erweiterung“ Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB– Aufstellungsbeschluss –

Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat am 18.07.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, für den Bereich „Altstadt Waldenbuch – 2. Änderung und Erweiterung“ einen Bebauungsplan zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren wird auf Grundlage von § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Dieser Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Im Einzelnen umfasst das Plangebiet folgende Flurstücke, die sich vollständig innerhalb der Abgrenzung befinden: 16, 16/1, 17, 17/1, 17/2, 18, 19, 19/1, 19/2, 19/3, 19/4, 19/5, 20, 21, 21/1, 21/2, 21/5, 22, 22/1, 22/2, 23/1, 23/2, 23/9, 23/15, 798, 798/1, 800, 800/1. Nur teilweise innerhalb der Abgrenzung liegen die Flurstücke: 1005, 3872 (Aich), 15 (Auf dem Graben).

Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 03.07.2023.

Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet befindet sich sowohl im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Erweiterter Altstadtkern“ als auch im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Altstadt Waldenbuch“ und umfasst eine ca. 0,94 ha große Fläche am nordwestlichen Rand der Altstadt Waldenbuchs. Im Plangebiet befindet sich neben bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäuden ein ehemaliges Betriebsgelände, das Auch-Areal, dessen Betriebsgebäude bereits im Jahr 2011 rückgebaut wurde. Im durchgeführten Sanierungsgebiet „Alfred-Ritter-Straße / Neuer Weg“ wurde der Bereich als Potentialfläche für eine städtebauliche Neuordnung betrachtet. Das ehemalige Betriebsgelände dient seither als provisorischer Parkplatz.

Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Zentrumsfunktion im o.g. Plangebiet durch zusätzliche Parkplätze, Dienstleistungen und Einzelhandel sowie zusätzlichen Wohnraum dauerhaft zu stärken. Für die Umsetzung der Ziele wurde bei der Planung des Kreisverkehrs „Gartenstraße“ im Jahr 2014 bereits eine zusätzliche Abfahrt berücksichtigt, die über eine Brücke über die Aich angeschlossen werden kann. Neben der funktionalen Aufwertung soll auch eine städtebauliche Aufwertung des nordwestlichen Randes der Altstadt erfolgen.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der Erstellung des Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll dennoch durchgeführt werden. Diese erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Waldenbuch, den 21.07.2023
 
 
 
Lutz
Bürgermeister
 

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Baurecht

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