Hinweise für blinde und sehbehinderte Menschen
Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können ihre Stimme selbstständig und ohne fremde Hilfe abgeben.
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Wahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände die kostenlose Zusendung von Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den amtlichen Stimmzettel gelegt. Die Felder für das Ankreuzen sind ausgespart. Auf der Schablone befinden sich tastbare Erläuterungen.
Zusätzlich wird kostenlos eine Audio-CD bereitgestellt. Auf dieser wird die Benutzung der Schablone erklärt und der Inhalt des Stimmzettels vollständig vorgelesen. Die Audio-CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden.
Sind Sie selbst stark sehbehindert oder kennen Sie Personen, die dieses Angebot nutzen möchten, können Sie die Stimmzettelschablone und die Audio-CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden anfordern:
Telefon: 0761 / 36122
