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Panoramaweg 1. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat am 21.02.2017 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Panoramaweg – 1. Änderung“ inklusive Vorhaben- und Erschließungspläne nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.02.2017.Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan inklusive Vorhaben- und Erschließungspläne 1/28-28/28 und die Örtlichen Bauvorschriften „Panoramaweg – 1. Änderung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung beim Bürgermeisteramt - Ordnungsamt – Waldenbuch, Altes Rathaus, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Ferner wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung sowie über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind. Waldenbuch, 21.02.2017Bürgermeisteramt

Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Waldenbuch ist bestrebt, ihre Innenentwicklungspotentiale zu nutzen. Insbesondere das innerstädtische Wohnen bildet einen wichtigen Baustein einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung. In Zusammenarbeit mit Lieb + Lieb Architekten BDA und einem Investor wurde für das Grundstück der Neuapostolischen Kirche und dem Bereich zwischen Panoramaweg und Echterdinger Straße ein Bebauungskonzept erarbeitet, dass zum Ziel hat an dieser Stelle eine Wohnbebauung mit einer hohen Wohn-, Wohnumfeld- und Gestaltqualität zu erhalten. Geprägt wird das Gebiet durch die bereits in der Nachbarschaft vorhandene angrenzende Wohnbebauung. Im gewachsenen Wohngebiet am Panoramaweg soll oberhalb und unterhalb des Panoramaweges jeweils ein Mehrfamilienhaus, mit insgesamt 16 bzw. 14 Wohneinheiten, entstehen.

Der Bebauungsvorschlag sieht eine Bebauung mit zwei Baukörpern, mit entsprechend der Topographie abgestuften (abgestaffelten) Geschossen, vor. Die topographische Situation des Plangebietes macht diese besondere bauliche Konzeption notwendig. Die Baukörper staffeln sich von Osten nach Westen ab und reagieren damit auf die bestehende Höhenentwicklung des Geländes. Aufgrund der Bauweise, treten die Baukörper nicht zu stark in Erscheinung und fügen sich gut in die bestehende Topographie sowie in die angrenzende Wohnbebauung ein. Als Dachform sind begrünte Flachdächer vorgesehen. Das Vorhaben soll nun realisiert werden. Die Umsetzung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Die Erschließung ist gesichert.

Bebauung an der Echterdinger Straße

Bebauungsplan
Panoramaweg

In diesem Bauabschnitt sind insgesamt 16 Wohneinheiten sowie 33 private und 5 öffentliche Stellplätze geplant.

Bebauung oberhalb des Panoramaweges

Bebauungsplan
Panoramaweg

In diesem Bauabschnitt sind insgesamt 14 Wohneinheiten mit 21 privaten und 6 öffentlichen Stellplätzen geplant.

Die Stadtverwaltung hat in den letzten Monaten, gemeinsam mit Planern, Gutachtern und Architekten verschiedene Themen und Schwerpunkte aufgearbeitet.

1.) Stellplätze

Gemäß § 37 LBO ist pro Wohneinheit 1 Stellplatz erforderlich. Dies würde für das vorliegende Projekt eine notwendige Anzahl von 30 Wohneinheiten bedeuten. Die Anzahl der Stellplätze kann durch Satzung oder durch Festsetzungen im Bebauungsplan erhöht werden. Im Bebauungsplan ist folgende Stellplatzregelung festgelegt:
          

  • bis 80 m²: 1 Stellplatz
  • zwischen 80 m² und 100 m²: 1,5 Stellplätze
  • ab 100 m²: 2 Stellplätze

In der Planung von Lieb + Lieb wurden nun sogar insgesamt 54 Stellplätze (13 oberirdische sowie 41 verteilt auf 2 Tiefgaragen) für die Wohnungen eingeplant, dies entspricht einen Schnitt von 1,8 Stellplätzen pro Wohneinheit. Hierzu kommen 11 öffentliche Stellplätze, die keiner Wohnung zugerechnet werden. Weiterhin sind insgesamt 67 Fahrradstellplätze vorhanden.

Fazit: Im Panoramaweg wurden insgesamt 54 private + 11 öffentliche Stellplätze = 65 Stellplätze eingeplant. Dies entspricht insgesamt einem Schnitt von 2,16 Stellplätzen/Wohneinheit.

2.) Gutachten

Für das Bauvorhaben wurden bereits eine Habitatpotenzialanalyse, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt.

Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Überprüfungen wurden keine europäisch geschützten Tier- oder Pflanzenarten entdeckt. Im Bebauungsplan wurden Standorte für Baumneupflanzungen eingeplant, auch eine konkrete Liste an möglichen Pflanzen liegt im Bebauungsplanverfahren vor. Aufgrund der Ergebnisse der schallschutztechnischen Untersuchung, bei der sowohl der Gewerbe- als auch der Verkehrslärm untersucht wurden, ist im Bebauungsplan die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen festgehalten. Im Bereich der Echterdinger Straße werden daher Schallschutzfenster erforderlich.

3.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Anwohner

Die Stadtverwaltung hat die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig in das Bebauungsplanverfahren eingebunden. Am 11. Juli 2016 fand eine erste Informationsveranstaltung für die Nachbarschaft im Haus der Begegnung statt. Hier wurde sowohl der Investor, als auch erste Pläne des Bauvorhabens vorgestellt. Zusätzlich wurden den Anwohnern Ende Juli Pläne zur Verfügung gestellt, mit der Bitte, diese auf die Richtigkeit von Abstandsflächen, Höhen und Lage zu überprüfen. Um die geplanten Gebäudehöhen zu konkretisieren, stellte die Stadtverwaltung mit Hilfe eines Stangengerüsts im September die Dimension des Vorhabens vor Ort Interessierten vor. Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgerschaft hatten im September die Möglichkeit, die wesentlichen Eckpunkte und Höhen auch mit Hilfe von aufgestellten Erläuterungstafeln zu besichtigen.

Am 13. September 2016 nahmen sich die Mitglieder des Technischen Ausschusses, Gemeinderäte und interessierte Anwohnerinnen und Anwohner Zeit, um vor Ort das Vorhaben zu begutachten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen zur Nachbarbebauung sind eingehalten. Während der Auslegungsphase konnte auch das Modell im Rathaus besichtigt werden.