Heiraten am Rande des Schönbuchs
Eheschließung
Wann können Sie heiraten?
Trauungen werden in Waldenbuch von Montag bis Freitag während der Bürozeiten abgehalten.
Als Sonderservice (in Verbindung mit einer zusätzlichen Gebühr) kann freitags von 15.00 - 17:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 17:00 Uhr in Waldenbuch im Rathaus oder im Schloss nach Absprache geheiratet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Standesamt.
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung muss persönlich erfolgen und kann nur bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Neben der Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnsitzes kann die Trauung auch bei einem anderen Standesamt stattfinden.
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt aber immer beim Wohnsitzstandesamt; dieses leitet die Unterlagen an das Eheschließungsstandesamt weiter.
Nach der Anmeldung kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden.
Den Wunschtermin für Ihre Trauung sollten Sie allerdings möglichst frühzeitig,
d.h. vor der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Waldenbuch vormerken lassen.
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Trauzeugen
Eheschließungsorte
Trauungen im Alten Rathaus
Trauungen im Schloss
Wenn Ihre Trauung im kleineren Kreis stattfinden soll, eignet sich hierfür das Kaminzimmer mit Fachwerk und Steinkamin im ersten Obergeschoss (30 Personen). Im Erdgeschoss des Museums steht die Säulenhalle, die sogenannte "Dürnitz", für größere Gesellschaften zur Verfügun (60 Personen). Aufzug vorhanden.
Welche Kosten entstehen: Für die Nutzung des Kaminzimmers werden 200 €, für die Nutzung der Dürnitz 400 € berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. MsSt.
Ein Sektempfang im Anschluss ist möglich. Dafür berechnen wir eine zusätzliche Gebühr von 50 € zzgl. MwSt. Der Sektempfang kann bei gutem Wetter im Schlosshof stattfinden. Bei schlechtem Wetter dindet er in der Offizin statt. Die Trauung inkl. anschließendem Sektempfang darf insgesamt nicht länger als 2 Stunden dauern.
Ansprechpartnerin:
Frau Kölling
Museum der Alltagskultur
Schloss Waldenbuch
Kirchgasse 3
71111 Waldenbuch
Tel.: +49 (0)711 89535-3852 oder unter ihrem Diensthandy Nr. 015259641023 erreichbar
E-Mail: melanie.koelling@Landesmuseum-Stuttgart.de
Internet: museum-der-alltagskultur.de
Die Trauungen im Schloss sind nach Absprache während der Öffnungszeiten möglich:
Dienstag bis Samstag von 10:00 – 15:00 Uhr möglich.
Erforderliche Unterlagen
Eheschließung bei ledigen deutschen Staatsangehörigen
Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben, werden jeweils folgende Unterlagen benötigt:
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag, erhältlich beim Geburtsstandesamt (nicht älter als sechs Monate)
- eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung sofern kein Wohnsitz in Waldenbuch besteht, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes (nicht älter als vier Wochen bei der Anmeldung zur Eheschließung).
Die Aufenthaltbescheinigung ist für alle deutschen und ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. - ist in Waldenbuch nur der Nebenwohnsitz angemeldet, so ist die Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes vorzulegen
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Bei gemeinsamen Kindern sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:
- neu ausgestellte Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. Sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die dazu abgegebene Sorgeerklärung des Jugendamtes vorzulegen. Ansonsten benötigen Sie eine Bescheinigung des Jugendamtes über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung).
Sofern Sie bzw. Ihre Kinder in Waldenbuch geboren sind, entfällt die Vorlage der Geburtsnachweise.
Eheschließung bei geschiedenen/verwitweten deutschen Staatsangehörigen
Wenn einer der Verlobten geschieden oder verwitwet ist, werden jeweils folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:
- die Eheurkunde der letzten Ehe mit dem Vermerk über deren Auflösung und dem rechtskräftigen Scheidungsurteil oder
- einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch/Eheregister mit Auflösungsvermerk und dem rechtskräftigen Scheidungsurteil oder
- einer beglaubigten Abschrift aus dem ab dem 01.01.2009 als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch mit dem Scheidungsvermerk in Spalte 8 (erhältlich beim Heiratsstandesamt) und dem rechtskräftigen Scheidungsurteil oder
- bei Auslandseheschließung: die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Eheschließung mit ausländischer Beteiligung
Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an das Wohnsitzstandesamt. Wegen der Vielzahl der in Frage kommenden Fallgestaltungen kann in diesem Fall nicht telefonisch beraten werden, sondern nur im persönlichen Gespräch geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden.
Eheschließung im Ausland und Ehefähigkeitszeugnis
Beabsichtigen Sie, Ihre Ehe im Ausland zu schließen, wird in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis von deutschen Verlobten verlangt. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu stellen.
Wenn kein Wohnsitz im Bundesgebiet mehr besteht, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.
Sind beide Antragsteller deutsche Staatsangehörige, werden die Unterlagen analog wie zur Anmeldung der Eheschließung (siehe "Erforderliche Unterlagen/ Eheschließung bei ledigen deutschen Staatsangehörigen") benötigt.
Möchten Sie einen ausländischen Staatsangehörigen heiraten, ist die persönliche Vorsprache beim Wohnsitzstandesamt erforderlich!
Namensführung in der Ehe
Nach deutschem Recht gilt folgendes:
Die Ehegatten können beide ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung).
Bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Geburtsname oder der aktuell geführte Name der Frau oder des Mannes zum Ehenamen bestimmt werden.
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch eine Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen voranstellen oder anfügen. Damit führt er persönlich in der Ehe einen Doppelnamen. Hier ist ein späterer Widerruf möglich. Ein mehr als zweigliedriger Name darf dabei nicht entstehen.
Wollen Sie erst nach der Eheschließung eine Erklärung zur Namensführung abgeben (z. B. einen Ehenamen erklären), so sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor. Zuständig ist das Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihrer Heimatstaates.
Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit der Ehegatten können diese auch eines dieser Namensrechte gemeinsam wählen.
Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann zusätzlich auch das deutsche Namensrecht gewählt werden.
Allerdings wird einen Namensführung, die nicht dem Heimatrecht entspricht, nicht immer im Heimatland anerkannt.
Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrem Konsulat/Botschaft bzw. der Heimatbehörde.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, klären Sie die Namensführung bitte direkt mit uns ab!
Gebühren und Urkunden
Für die Anmeldung zur Eheschließung/Ehefähigkeitszeugnis, wenn deutsches Recht beachtet werden muss: | 40,00 € |
Für die Anmeldung zur Eheschließung/Ehefähigkeitszeugnis, wenn ausländisches Recht beachtet werden muss: | 80,00 € |
Vorreservierung Termin | 50,00 € |
Eheschließung vor einem anderen Standesamt als Anmeldung (auswärtige Brautpaare) | 30,00 € |
Beitritt zur Anmeldung (wenn Vollmacht vorliegt) | 34,00 € |
Bereitstellung Sitzungssaal während der Dienstzeiten | 60,00 € |
Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten | 60,00 € |
Bereitstellung Sitzungssaal außerhalb der Dienstzeiten | 120,00 € |
Bereitstellung Trauzimmer außerhalb der Dienstzeiten | 60,00 € |
Eheschließung im Schloss zusätzlich zu den Gebühren im Schloss | 60,00 € |
Eheschließung im Schloss: zusätzl. Gebühren werden mit der Schlossverwaltung abgerechnet. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Schlossverwaltung | |
Kaminzimmer: | 200,00 € zzgl. Mehrwertsteuer |
Dürnitz: | 400,00 € zzgl. Mehrwertsteuer |
Sektempfang im Schloss: Der Sektempfang kann bei guten Wetter im Schlosshof stattfinden. Bei schlechtem Wetter findet er in der Offizin statt. | 50,00 € zzgl. Mehrwertsteuer |
Ausstellung einer Eheurkunde: | 12,00 € |
Ausstellung eines Eheregisters: | 12,00 € |
Stammbuch | Kosten zwischen 10,00 - 39,00 € zzgl. MwSt |
Broschüre Heiraten in Waldenbuch (2,58 MB)