Bauen > Bauleitplanung > Flächennutzungsplan

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch / Steinenbronn hat in öffentlicher Sitzung am 17.07.2025 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn gefasst. Dieser Beschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 24.07.2025 in der Gemeinde Steinenbronn bzw. am 25.07.2025 in der Stadt Waldenbuch öffentlich bekannt gemacht. Ebenfalls in öffentlicher Sitzung am 17.07.2025 hat der Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch / Steinenbronn beschlossen, auf Grundlage des Vorentwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Ziele und Zwecke der Planung
Momentan finden im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Entwicklungen statt, welche die Notwendigkeit der Änderung von Teilflächen im Flächennutzungsplan herbeiführen. 
Die 1. Änderung umfasst dabei die nachfolgend aufgeführten Flächen: 
 Stadt Waldenbuch, Solarpark Reißhalde, Neudarstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik und Landwirtschaft 
 Gemeinde Steinenbronn, Böblinger Straße Nord, Neudarstellung einer Wohnbaufläche
 Gemeinde Steinenbronn, Sonnenhalde, Neudarstellung einer Verkehrsfläche 
 Gemeinde Steinenbronn, Wohnbaufläche S9, Herausnahme einer Teilfläche 
 Gemeinde Steinenbronn, Wohnbaufläche S1, Herausnahme einer Teilfläche 
Die Flächen sind im nachfolgenden Übersichtsplan verortet. Maßgeblich für die Abgrenzungen ist der Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans vom 30.01.2026.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. 

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn vom 30.01.2026 mit Umweltbericht vom 30.01.2026 können in der Zeit von 

Montag, den 20.04.2026 bis einschließlich Freitag, den 22.05.2026

im Internet auf den Seiten der Stadt Waldenbuch sowie der Gemeinde Steinenbronn unter den nachfolgenden Links eingesehen werden:
https://www.waldenbuch.de/start/bauen/flaechennutzungsplan.html
https://www.steinenbronn.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung-und-bebauungsplaene

Zusätzlich können die oben genannten Unterlagen im genannten Beteiligungszeitraum in den Rathäusern der Stadt Waldenbuch, Altes Rathaus, Zimmer 16, Marktplatz 1, 71111 Waldenbuch und der Gemeinde Steinenbronn, Foyer, Stuttgarter Straße 5, 71144 Steinenbronn, jeweils während der üblichen Öffnungszeiten, eingesehen werden. 

Abgabe von Stellungnahmen
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung von Stellungnahmen soll primär elektronisch an die folgende Mail-Adresse gerichtet werden: 
hauptamt@waldenbuch.de

Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Waldenbuch oder der Gemeinde Steinenbronn (siehe oben aufgeführte Adressen) vorgebracht werden. Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. 

Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter den oben genannten Links in das Internet eingestellt. 

Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

Waldenbuch, 17.04.2026
Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/Steinenbronn
gez. Ronny Habakuk
Verbandsvorsitzender

Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/ Steinenbronn "Flächennutzungsplan 2030"

Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/ Steinenbronn "Flächennutzungsplan 2030"

Flächennutzungsplan 2030 für den Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/ Steinenbronn

Das Landratsamt Böblingen hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch/Steinenbronn in öffentlicher Sitzung beschlossene Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/Steinenbronn „Flächennutzungsplan 2030“ im ergänzendenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit Erlass vom 27.06.2024 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 02.03.1998 genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist der Lageplan in der Fassung vom 11.04.2024 maßgebend.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans "Flächennutzungsplan 2030" wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung beim Bürgermeisteramt Waldenbuch (Bauamt, Neues Rathaus, Marktplatz 5, 71111 Waldenbuch, Erdgeschoss) und beim Ortsbauamt Steinenbronn (Zimmer 028 im Obergeschoss des Rathauses, Stuttgarter Straße 5, 71144 Steinenbronn) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Fortschreibung, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Weiterhin kann die Fortschreibung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter www.waldenbuch.de und www.steinenbronn.de eingesehen werden.
 
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/Steinenbronn geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (oder von Verfahrens- oder Formvorschriften, die auf Grund der Gemeindeordnung erlassen wurden) beim Zustandekommen dieses Flächennutzungsplans wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Flächennutzungsplans gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/Steinenbronn geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Flächennutzungsplan als von Anfang an gültig zustande gekommen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Ausfertigung des Flächennutzungsplans nicht erfolgt bzw. fehlerhaft erfolgt ist oder die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplans verletzt worden sind.
 
Waldenbuch, 16.09.2024
Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/Steinenbronn
 
gez. Ronny Habakuk
stellv. Verbandsvorsitzender

Ansprechpartnerin

Frau Betina Ritzal

Baurecht

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Ritzal"
Marktplatz 5
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-29
Gebäude Neues Rathaus
Raum 1

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 15:30 - 18:30 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)