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Wahl im Wahllokal

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am Sonntag, 8. März 2026, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr möglich. Wählen können Sie ausschließlich in dem Wahllokal, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sofern Sie keinen Wahlschein besitzen. Im Wahllokal erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel.

Bei der Landtagswahl haben Sie zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis.
  • Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei.

Die Stimmabgabe erfolgt unbeobachtet in einer Wahlkabine durch Kennzeichnung des Stimmzettels. Anschließend wird der Stimmzettel (ohne Stimmzettelumschlag) in die Wahlurne eingeworfen. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) mit.

Ansprechpartnerin

Vanessa Wanes

Ordnungsamtsleitung

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