Der neue Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelösen. Der neue Ausweis ist mit einigen Neuerungen versehen, so können Sie sich zum Beispiel im Internet damit problemlos ausweisen. Das neue Dokument enthält wie der alte Ausweis auch eine Reihe von Sicherheitsmerkmalen, deren Sicherheitsstandard verbessert wurden.
Erste Informationen auf einen Blick:
- Einführung am 1. November 2010
- Scheckkartenformat
- Chip im Inneren der Ausweiskarte
- Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Vorbereitet für die elektronische Signatur
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Die neuen Funktionen für den Einsatz im Internet umfassen das „Sich-online-Ausweisen“ (eID-Funktion) und online unterzeichnen (Unterschriftsfunktion).
eID-Funktion (eID = electronic Identity)
Diese Funktion ermöglicht es Ihnen sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen, zum Beispiel beim Einkauf in Online-Shops oder beim Musik herunterladen.
Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur)
Mit dieser Neuerung können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die elektronische Signatur dient also dazu, ein digital vorliegendes Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen. In ihrer Form der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Hier einige Beispiele der neuen Anwendungsmöglichkeiten:
- Online-Registrierung
- An Automaten ausweisen
- Zugang mit Pseudonym
- Elektronisch unterschreiben
- Altersbestätigung
- Automatisch Formulare ausfüllen
- Bürgerformulare
Ihr bisheriger Personalausweis behält seine Gültigkeit. Falls Sie einen neuen Personalausweis mit den neuen Funktionen wünschen, können sie ihren noch gültigen Personalausweis natürlich im Passamt der Stadt kostenpflichtig umtauschen.
Das Bundesministerium des Inneren stellt eine Informationsbroschüre zur Verfügung. Zudem können Sie sich bei weiteren Fragen auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern unter www.personalausweisportal.de umfangreich informieren. Das Portal bietet alle relevanten Informationen sowie Broschüren, Artikel und Videos zum neuen Personalausweis an.