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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Blater – Tübinger Straße Süd"

(Bebauungsplan nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB)

Erneuter Aufstellungsbeschluss

 Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat am 22.11.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, das für den Bereich „Blater – Tübinger Straße Süd“ am 26.11.2019 eingeleitete Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des neuen Geltungsbereiches fortzuführen und einen erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und gem. § 13b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen.  
 
Das Gebiet liegt im Süden von Waldenbuch an der Tübinger Straße und hat eine Gesamtgröße von ca. 0,48 ha, mit ca. 0,14 ha gemäß § 13a BauGB und ca. 0,34 ha gemäß § 13b BauGB. Über eine Verlängerung der vorhandenen Privatstraße ist der südliche Teilbereich erschlossen und an die Tübinger Straße angebunden. Im Norden und Osten grenzt das bestehende Wohngebiet und die Tübinger Straße an und im Süden und Westen landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. im Westen das Landschaftsschutzgebiet „Waldenbuch/ Steinenbronn (16 Teilgebiete)“ (Schutzgebiets-Nr. 1.15.083).
 
Im Einzelnen umfasst das Plangebiet die Flurstücke 5330 und 5335/1, die sich vollständig innerhalb der Abgrenzung befinden. Nur teilweise innerhalb der Abgrenzung liegen die Flurstücke 5335/2 und 5336.
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 22.11.2022.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Bauleitplanung ist es, die Grundstücke einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Mit einer baulichen Entwicklung an diesem Standort wird der Ortsrand abgerundet und ein Anschluss an die bestehende Wohnbebauung hergestellt.
 
Die Bebauungspläne nach § 13a und § 13b BauGB können miteinander in einem einheitlichen Bebauungsplanverfahren entwickelt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan wird gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der Erstellung des Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung soll dennoch durchgeführt werden.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.waldenbuch.de unter dem Pfad: Startseite\Bauen\Bauleitplanung\Bebauungspläne\Blater - Tübinger Straße Süd eingestellt.
 
Waldenbuch, den 25.11.2022
Bürgermeisteramt

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Baurecht

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