Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 25.11.2025

Blick in den Großen Sitzungssaal

Einwohnerfragestunde

Eine Bürgerin stellte die Frage, ob die Baustelle in der Liebenaustraße, Kreuzung Echterdinger Straße bereits für den Verkehr freigegeben wurde. Die Durchfahrt ist schon möglich, allerdings ist die Beschilderung noch aufgebaut. Bürgermeister Chris Nathan gab bekannt, dass die Freigabe bereits erfolgt ist, die Beschilderung wird zeitnah abgebaut. 

Bekanntgaben

Einsetzung Stadtjäger
Bürgermeister Chris Nathan informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass Herr Dr. Alexander Lehle und Herr Stefan Reber als Stadtjäger für Waldenbuch eingesetzt wurden. Sie sind nun für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar, wenn es um innerstädtische Konflikte zwischen Mensch und Tier geht. 
Aufnahmeverpflichtung Anschlussunterbringung für 2026
Bürgermeister Chris Nathan gab bekannt, dass der Landkreis die Aufnahmequote für 2026 veröffentlicht hat. Die Aufnahmeverpflichtung Waldenbuchs bewegt sich im Vorjahresniveau mit rund 40 Personen. Abzüglich bereits geleisteter Mehraufnahmen sind im Jahr 2026 noch 36 Personen aufzunehmen. 
Verteilung Sondervermögen des Bundes
Bürgermeister Chris Nathan informiert, dass Waldenbuch in den nächsten Jahren rund 5,57 Mio € für investive Maßnahmen aus dem Sondervermögen abrufen kann. Genauere Informationen zu den Verteilbedingungen erhält die Stadtverwaltung in den nächsten Wochen. 
Bepflanzung der Verkehrsinseln
Bürgermeister Chris Nathan erläuterte, dass die Stadtverwaltung den Wunsch aus dem Gemeinderat nach der Umgestaltung von Verkehrsinseln im Stadtgebiet geprüft hat. Eine Umrüstung von Schotter in Bepflanzung ist mit Kosten in Höhe von rund 5.000 € zuzüglich Unterhaltungsaufwand verbunden. Aufgrund der aktuellen Finanzsituation wird die Stadtverwaltung daher von weiteren Umbauten absehen. 
Antrag der FWV-Fraktion „Parkplätze für die Oskar-Schwenk-Schule“
Bürgermeister Chris Nathan gab bekannt, dass es zwischenzeitlich Rückmeldung der Eigentümer der angedachten Flächen für zusätzliche Parkplätze gab. Seitens der Eigentümer besteht kein Interesse an einer Verpachtung oder einem Verkauf der Flächen, daher können keine zusätzlichen Parkplätze realisiert werden. 
Bushaltestelle Altstadt
Aufgrund wiederkehrender Anfragen über die Ausgestaltung der Bushaltestelle erläuterte Bauamtsleiter Heiko Böttcher den Ausbau der Bushaltestelle. Der Umbau barrierefreier Bushaltestellen ist Pflichtaufgabe der Gemeinden und wurde im Zuge der Belagssanierung der Nürtinger Straße vorgenommen. Da lediglich eine Belagssanierung und keine Straßenraumneugestaltung vom Regierungspräsidium vorgenommen wurde, waren die Möglichkeiten begrenzt. Der Ausbau entspricht der Straßenverkehrsordnung und wurde regelkonform ausgeführt. 

Bauanträge

Der Gemeinderat beriet über einen Bauantrag, hier wurde das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung erteilt. Bei einer Bauvoranfrage wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt.

Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch; - Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung- Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung

Die Feuerwehrentschädigungssätze wurden letztmalig im Jahr 2021 erhöht, die Kostenersatzsatzung wurde 2023 festgelegt. Im Vergleich mit Nachbarkommunen liegt Waldenbuch bei den Entschädigungssätzen aktuell im unteren Bereich, weswegen eine moderate Erhöhung sowohl der Aufwandsentschädigung als auch der Funktionspauschalen erfolgen soll. Beide Änderungen treten zum 01.01.2026 in Kraft. Der Gemeinderat fasste hierzu mehrheitlich folgenden Beschluss:

  1. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wird entsprechend Anlage 1 beschlossen.
  2. Die Feuerwehrkostenersatzsatzung wird entsprechend Anlage 2 beschlossen.

Haushaltsanträge der Fraktionen

In der Sitzung des Gemeinderates legten die Gemeinderatsfraktionen der Stadtverwaltung ihre Anträge zum Doppelhaushalt 2026/2027 vor. Die insgesamt 22 Anträge werden nachstehend im Wortlaut abgedruckt: 
Antrag Nr. 1 der Freien Wähler Fraktion
Sachstandsbericht Stadtarchivarin
Die FREIEN WÄHLER stellen folgenden Antrag: Die Waldenbucher Stadtarchivarin Verena Gumz möge spätestens im 1. Quartal 2026 einen Sachstandsbericht ihrer Tätigkeit im Gemeinderat vorstellen.
BEGRÜNDUNG
Im April 2024 nahm Frau Archivarin Verena Gumz ihre Arbeit auf und arbeitet erfreulicherweise seither jahrelange Rückstände aus Krankheits- und Coronazeiten ihrer Vorgänger auf.
Aufgrund der Sanierungsarbeiten im Alten Rathaus ist das Archiv augenblicklich geschlossen.
Von daher bitten wir um einen Sachstands- und Tätigkeitsbericht der letzten anderthalb Jahre in einer der kommenden öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats.
(Registratur, Digitalisierung von Dokumenten, Aussonderung etc.)

Antrag Nr. 2 der Freien Wähler Fraktion
Stundenkontingent Vollzugsbeamter erhöhen
Die FREIEN WÄHLER stellen folgenden Antrag: Das Stundenkontingent des Gemeindevollzugsbeamten von derzeit 50% soll erhöht werden.
BEGRÜNDUNG
Eines der größten Ärgernisse für die Waldenbucher Bürgerinnen und Bürger stellt die teils katastrophale Parksituation in Waldenbuch dar. Dies wird – zumindest teilweise – auf die mangelnde Sichtbarkeit des Vollzugsbeamten bei Verstößen im ruhenden Verkehr zurückgeführt. 
Missstände:
Zuparken von Gehwegen, Kreuz- und Querparken, selbst in Kurven, das Zuparken des rechten FAHRstreifens in der Echterdinger Straße trotz Halteverbotsschildern, wochenlanges Abstellen von Anhängern und Containern usw.
Dies führt teilweise zu abenteuerlichen Ausweichmanövern im fließenden Verkehr.
Durch Umschichten anderer als der verkehrsüberwachendern Aufgaben (Hausmeistertätigkeiten) des GVB könnte möglicherweise sogar Kostenneutralität erreicht werden.
Trotz Sparbemühungen beim Personal: 
Der Missstand bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs kann unseres Erachtens nach nur durch häufigere Kontrollen und Kontrolldruck behoben werden. Der Gemeindevollzugsbeamte muss sichtbarer wahrgenommen werden!
Hier ist Sparen am falschen Platz.

Antrag Nr. 3 der Freien Wähler Fraktion
Entbürokratisierung durch Einsatz Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz
Die FREIEN WÄHLER stellen folgenden Antrag: Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie von den Möglichkeiten des „Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz“ im Sinne der Entbürokratisierung Gebrauch gemacht werden kann und legt dem Gemeinderat zeitnah Vorschläge vor. 
BEGRÜNDUNG 
Dass in Deutschland eine überbordende Bürokratie die Entwicklung blockiert, ist bekannt und seit vielen Jahren in der Diskussion. Erstaunlich ist allerdings, dass dennoch immer mehr Regelungen dazukommen. Am 8. Oktober 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg das „Regelungsbefreiungsgesetz“ beschlossen. Mit diesem Gesetz eröffnet das Land Baden-Württemberg Kommunen die Möglichkeit, neue Wege bei der Aufgabenerfüllung zu gehen und Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen, kostengünstiger zu arbeiten und Bürokratie abzubauen.
Durch eine systematische Prüfung potenzieller Befreiungsbereiche kann die Verwaltung aktiv an der Weiterentwicklung effizienter Verwaltungsstrukturen mitwirken und Gestaltungsspielräume nutzen. Die Verwaltung sollte von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Sie weiß am besten, wo. Daher wird sie gebeten, dies zu benennen und einen aktiven Beitrag zur Befreiung von unnötigen Regeln zu leisten.
Links: Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/starke-kommunen/kommunales-regelungsbefreiungsgesetz#:~:text=Das%20Gesetz%20ist%20am%2021.10.2025%20in%20Kraft,die%20M%C3%B6glichkeit%2C%20auf%20Antrag%20von%20landesrechtlichen%20Regelungen

Antrag Nr. 4 der Freien Wähler Fraktion
Einladung Fluglärmbeauftragter des Flughafens
Die FREIEN WÄHLER stellen folgenden Antrag: Der Lärmschutzbeauftragte des Stuttgarter Flughafens wird von der Stadtverwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum ,,Rapport“ in die öffentliche Gemeinderatssitzung eingeladen.
BEGRÜNDUNG
Lange haben Waldenbucher Bürger/-innen nichts mehr vom Lärmschutzbeauftragten gehört.
Dafür umso mehr von den Flugzeugen, die nach der Flugroutenänderung über das westliche Aichtal Gebiet frühmorgens und tagsüber stärker optisch und akustisch in Erscheinung treten.
Dies betrifft, vor allem in den Sommermonaten, insbesondere das östliche und südlich- südwestliche Waldenbucher Stadtgebiet sowie das Bonholz und den Betzenberg.
Leider wurde Waldenbuch die Mitgliedschaft und selbst das Gastrecht in der Fluglärmkommission verweigert. Es hat somit auch keinen Einfluss auf die Planungsbehörde der Deutschen Flugsicherung (DFS) und ihrer Routenentscheidungen. Das rächt sich nun leider.
Umso wichtiger ist es, mit dem Fluglärmbeauftragten in Kontakt zu bleiben, z.B. durch eine Diskussion in öffentlicher Gemeinderatssitzung.

Antrag Nr. 5 der Freien Wähler Fraktion
Festinstallierte Blitzer
Die FREIEN WÄHLER stellen folgenden Antrag: Die Stadtverwaltung setzt sich mit der Kreisverwaltung ins Benehmen, jeweils einen festinstallierten ,,Blitzer“ in der Nürtinger Straße und in der Liebenaustraße zu installieren.
BEGRÜNDUNG
Appelle, Ermahnungen und gelegentliche temporär aufgestellte Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen nutzen nichts bzw. nicht viel.
Dies zeigen die regelmäßigen, teils heftigen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die im Amtsblatt von Zeit zu Zeit nach Messungen veröffentlicht werden.
Die Uhrzeiten der Überwachungen variieren, die Anzahl und Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht.
Deshalb beantragen wir in beiden vielfrequentierten Straßen festinstallierte Kontrollgeräte. Die permanente Kontroll- Wirkung durch eine fortwährende Anzeige halten wir für zielführend im Sinne einer Geschwindigkeitsreduzierung und Geräuschreduzierung – für Umwelt und Anliegerschaft.

Antrag Nr. 6 der Freien Wähler Fraktion
Sanierung Marktplatzbrunnen
Die Freien Wähler beantragen eine erneute Untersuchung zur Sanierung des Marktplatzbrunnens zur Mängelfeststellung und einer Kostenaufstellung für die Sanierung.
Wenn möglich sollte die Kostenaufstellung zwei Varianten beinhalten. (Einmal zur Sanierung und einmal zu einer Neugestaltung des Brunnens), damit der Gemeinderat eine Entscheidungsgrundlage hat.
BEGRÜNDUNG
Der Brunnen ist seit Jahren in einem schlechten Zustand und weist mehrere Risse auf.
Aufgrund der Einfärbung des Wassers wurde festgestellt, dass das Wasser nicht wie gedacht in den Mühlkanal fließt, sondern anderweitig versickert. Was dringend behoben werden sollte.
Unser Vorschlag wist, die Sanierung zeitnah einzuplanen und die dafür entstehenden Kosten in den nächsten Haushalt einzukalkulieren.
Wie man am Alten Rathaus sieht, ist das Aufschieben sanierungsbedüftiger Objekte nicht zielführend, die Schäden an den Objekten werden immer größer und auch die Kosten der Sanierungen werden stets teurer.

Antrag Nr. 7 der Freien Wähler Fraktion
Ehrenamtskarte unterstützen
Die FREIEN WÄHLER stellen folgenden Antrag: Die mit zahlreichen Vergünstigungen verbundene Ehrenamtskarte des Landes soll in Waldenbuch auf vielfache praktische Weise eingesetzt und unterstützt werden.
BEGRÜNDUNG
Im Juli 2025 beschloss das Land BW die Einführung der Ehrenamtskarte. In zwei Landkreisen wurde die Karte in den letzten Monaten erfolgreich und erfolgversprechend eingesetzt.
Im Kreistag am 15. Dezember 2025 wird der Böblinger Kreistag mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Einführung der Ehrenamtskarte ebenfalls beschließen.
Die Karte ist für engagierte Ehrenamtliche in Würdigung ihrer Tätigkeiten mit zahlreichen freien Eintritten und interessanten Vergünstigungen verbunden. In sogenannten Akzeptanzstellen, das sind staatliche und private Einrichtungen wie Schlösser, Museen, Sportanlagen, Klöster, Hallenbäder, Sammlungen, private Sehenswürdigkeiten kann die Karte vorgezeigt werden. 
Wir beantragen, dass die Stadtverwaltung die Ehrenamtskarte bewirbt, Antragsteller unterstützt, die Modalitäten sorgsam erläutert und Akzeptanzstellen in der Stadt Waldenbuch sucht und anwirbt.
Unterstützung würde der Vereinsring sicher gern gewähren.

Antrag Nr. 8 der Freien Wähler Fraktion
Beleuchtungskonzept für Baudenkmäler und Schulwege
Die FREIEN WÄHLER stellen folgenden Antrag: Die Stadtverwaltung soll die öffentliche Förderung zur Beleuchtung von Baudenkmälern und Schulwegen prüfen und im Gremium vorstellen, damit ein Konzept erarbeitet werden kann.
BEGRÜNDUNG
Öffentliche Förderungen zur Attraktivierung des Stadtkerns und zur Sicherheit der Schulwege sollen genutzt werden.

Antrag Nr. 1 der CDU-Fraktion
Beschleunigung der städtebaulichen Entwicklung des Auch Areals
Der Gemeinderat möge beschließen: Das Bebauungsplanverfahren für das Auch-Areal soll zeitnah abgeschlossen und die zukünftige städtebauliche Entwicklung und Bebauung beschleunigt umgesetzt werden. Auf Basis der bisherigen Planungen legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zeitnah die weiteren Beschlüsse im Bebauungsplanungsverfahren vor. 
Zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung wird das Plangebiet in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Bauabschnitt 1 umfasst alle Flächen, die sich bereits jetzt oder in absehbarer Zeit im Eigentum der Stadt befinden. Diese Flächen sollen nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens an einen Investor übergeben werden. In Bauabschnitt 2 werden alle Restflächen zusammengefasst, über welche die Stadt noch nicht verfügt. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt städtebaulich entwickelt werden.
Sollte bis zum 31. Januar 2026 kein Pachtvertrag für eine Interimsnutzung des Hotels Rössle abgeschlossen werden, wird auf eine Vermietung verzichtet. Stattdessen soll eine künftige Bebauung schneller realisiert werden.
Begründung:
Die städtebauliche Entwicklung des Auch-Areals ist eines der zentralen Zukunftsprojekte Waldenbuchs. Seit Jahren prägt das Areal als große innerstädtische Brachfläche das Stadtbild und stellt zugleich ein hohes Entwicklungspotenzial dar – insbesondere für Wohnraum, Dienstleistungen, Gastronomie und Hotellerie sowie eine Stärkung der Altstadt. Die bisherigen Beratungen, darunter die intensive Klausurtagung des Gemeinderates, haben gezeigt, dass weitgehend ein Konsens über die grundsätzliche Entwicklungsrichtung besteht. Daher ist es sinnvoll, die begonnenen Planungen nun ohne weitere Verzögerung in verbindliche Beschlüsse zu überführen.
Ein zeitnaher Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist entscheidend, um Planungssicherheit für die Stadt sowie potenzielle Investoren zu schaffen. Gleichzeitig ermöglicht eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte einen pragmatischen Einstieg in die bauliche Umsetzung:
Bauabschnitt 1 umfasst die Flächen, über die die Stadt bereits verfügen kann. Hier kann die Entwicklung unmittelbar beginnen.
Bauabschnitt 2 betrifft Flächen, die noch nicht im Eigentum der Stadt stehen. Diese können später – im Rahmen der finanziellen und tatsächlichen Möglichkeiten – nachgezogen werden, ohne den Gesamtprozess aufzuhalten.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise vermeidet Blockaden durch offene Eigentumsfragen und ermöglicht eine gestufte, realistische und gleichzeitig ambitionierte Entwicklung.
Auch die Frage der Interimsnutzung des Hotels Rössle ist im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung zu klären. Das Gebäude beeinflusst die städtebauliche Ordnung im Gebiet wesentlich, und jede Nutzung hat direkte Auswirkungen auf das Gesamtprojekt. Sollte bis zum 31. Januar 2026 kein unterzeichneter Pachtvertrag vorliegen, ist davon auszugehen, dass eine wirtschaftlich sinnvolle, nur temporäre Lösung nicht mehr realistisch ist. Dann ist es sachgerecht, keine weitere Verzögerung durch eine langjährige Zwischenmiete in Kauf zu nehmen und stattdessen die bauliche Neuentwicklung des Bereichs prioritär voranzutreiben.

Antrag Nr. 2 der CDU-Fraktion
Einführung der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg in Waldenbuch
Der Gemeinderat möge beschließen: 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu veranlassen, um – vorbehaltlich eines positiven Beschlusses im Kreistag am 15. Dezember 2025 – die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg in Waldenbuch schnellstmöglich einzuführen und die organisatorischen Voraussetzungen hierzu zu schaffen.
  2. Die Stadtverwaltung wird gebeten, dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen,
    - welche städtischen Einrichtungen als Akzeptanzstellen in Frage kommen (beispielsweise Hallenbad, Stadtführungen, Veranstaltungen etc.),
    - sowie welche Vergünstigungsmodelle angeboten werden können.
  3. Die Stadtverwaltung wird ferner aufgefordert, frühzeitig auf private Einrichtungen und Institutionen (beispielsweise Museen, die „Bunte Schokowelt“ etc.) zuzugehen mit dem Ziel, diese als zusätzliche Akzeptanzstellen für die Ehrenamtskarte zu gewinnen.
  4. Die im Zusammenhang mit der Einführung der Ehrenamtskarte entstehenden Ausgaben sind im Rahmen der in der Produktgruppe „2810 Sonstige Kulturpflege, 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich“ vorhandenen Haushaltsmittel abzudecken.

Begründung:
Ehrenamtliches Engagement prägt das gesellschaftliche Leben in Waldenbuch in besonderer Weise – in Vereinen, der Feuerwehr, sozialen Initiativen, Kultur- und Bildungsbereichen sowie zahlreichen weiteren Organisationen. Das Ehrenamt ist eine tragende Säule des Zusammenlebens und ohne die vielfältige ehrenamtliche Unterstützung wären zahlreiche Angebote in unserer Stadt nicht in der bestehenden Breite möglich. Mit der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg entsteht derzeit ein landesweit einheitliches Instrument zur Anerkennung und Würdigung dieses Engagements. Die Karte ermöglicht Zugang zu Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, sie ist landesweit gültig und profitiert bereits jetzt von über 120 Akzeptanzstellen in Baden-Württemberg. Die Modellphase in mehreren Landkreisen hat gezeigt, dass die Antragsstellung unkompliziert, die Nachfrage hoch und die Rückmeldungen der Ehrenamtlichen durchweg positiv sind. Der Landkreis Böblingen plant – vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kreistag am 15. Dezember 2025 – die Einführung der Ehrenamtskarte und übernimmt künftig die Ausstellung und Verwaltung. Für die Städte und Gemeinden besteht damit die Chance, unmittelbar nach dem Kreistagsbeschluss eigene Akzeptanzstellen anzubieten und private Partner im Stadtgebiet einzubinden. Die Karte gewinnt an Attraktivität, wenn vor Ort ein vielfältiges Angebot entsteht. Waldenbuch kann so einen sichtbaren Beitrag zur Stärkung der Ehrenamtskultur leisten und gleichzeitig neue Anreize schaffen, sich im Ehrenamt zu engagieren.
Da die Kosten für die Kartenproduktion vom Land übernommen und die Personalkosten für den Landkreis bezuschusst werden, ist die Einführung für die Kommune ohne zusätzlichen Personalbedarf möglich. Die anfallenden Ausgaben für eventuelle Vergünstigungen können aus den vorhandenen Haushaltsmitteln der Produktgruppe 2810 gedeckt werden.

Antrag Nr. 3 der CDU-Fraktion
Ausbau öffentlicher Ladestation für Elektrofahrzeuge in Waldenbuch 
Der Gemeinderat möge beschließen: 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Gespräche mit Betreibern von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu führen, mit dem Ziel, weitere Ladepunkte in allen Waldenbucher Stadtteilen zu realisieren. Insbesondere sollen bestehende Versorgungslücken geschlossen werden. Öffentliche Parkplätze können hierfür zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen.
Begründung:
Elektromobilität ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Für viele Bürger bleibt sie jedoch nur dann eine realistische Alternative, wenn im Alltag ein verlässliches, wohnortnahes und flächendeckendes Netz an Lademöglichkeiten zur Verfügung steht. Waldenbuch verfügt bislang lediglich über eine begrenzte Anzahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte. In einzelnen Stadtteilen bestehen bereits erkennbare Versorgungslücken, die den Umstieg auf Elektrofahrzeuge erschweren. Besonders für Haushalte ohne eigene Garage oder ohne Möglichkeit, eine private Wallbox zu installieren, ist die öffentliche Ladeinfrastruktur unverzichtbar. Die Stadtverwaltung soll mit den Betreibern von Ladestationen in Kontakt treten, um das Aufstellen von Ladesäulen zu beschleunigen. Standortvorschläge sind zu unterbreiten.

Antrag Nr. 4 der CDU-Fraktion
Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität 
Der Gemeinderat möge beschließen: 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche der in den kommenden Jahren geplanten städtischen Investitionen ganz oder teilweise durch Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) finanziert werden können. Ferner wird die Stadtverwaltung gebeten, dem Gemeinderat darzustellen, welche Auswirkungen der Einsatz von SVIK-Mitteln auf den städtischen Haushalt hat – insbesondere im Hinblick auf mögliche Entlastungen im Haushalt, Auswirkungen auf die Finanzierungsstruktur laufender und geplanter Investitionen sowie die mittelfristige Finanzplanung.
Begründung:
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im März 2025 eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen und damit die Grundlage für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ geschaffen. Das Sondervermögen umfasst ein Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro, von denen 100 Milliarden Euro speziell den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen.
Für Baden-Württemberg ergibt sich nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ein Anteil von 13,14980 Prozent – dies entspricht 13.149,8 Mio. Euro. Entsprechend dem Regierungsentwurf der Landesregierung für den Nachtragshaushalt 2025/2026 sollen hiervon zwei Drittel an die Kommunen weitergereicht werden. Insgesamt handelt es sich um 8.766 Mio. Euro, die den Kommunen zur freien Investition pauschal zugewiesen werden.
Mit Blick auf dieses außergewöhnlich große Investitionsvolumen kann sich eine Chance ergeben, Investitionen in zentralen Bereichen wie Infrastruktur, Verkehr, Klimaneutralität, Bildungseinrichtungen, kommunale Gebäude, Digitalisierung und Energieeffizienz zu beschleunigen oder haushaltsentlastend zu finanzieren. 
Jedoch ist eine belastbare Abschätzung der Haushaltsauswirkungen notwendig, um entsprechende Entscheidungen zu treffen. Die Verwaltung soll daher prüfen, welche Projekte – laufend wie geplant – förderfähig sind und in welchem Umfang der kommunale Haushalt durch den Einsatz von SVIK-Mitteln entlastet werden kann.

Antrag Nr. 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
E-Ladesäulen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt: In Waldenbuch sollten weitere E-Ladesäulen, möglichst Schnelladesäulen, installiert werden. Dazu möge die Stadtverwaltung in Gesprächen mit interessierten Betreibern (z.B. den Stadtwerken Tübingen, die bereits ihr Interesse bekundet hatten) nach neuen Standorten suchen.
Mögliche Standorte auf öffentlichen Flächen böten sich unseres Erachtens auf folgenden Plätzen an:
- Hallenbadparkplatz
- auf dem Graben beim Gasthaus Lamm oder Rössle
- Hasenhofparkplatz beim Tennis
- Glashütte beim Spielplatz
- für andere Standorte, z.B. in jedem Stadtteil, sind wir selbstverständlich offen. Nachdem der Penny Markt signalisiert hat, auf seinem Gelände eine Ladesäule zu installieren, sollten auch Gespräche mit dem DM-Markt und Lidl geführt werden.
Begründung:

  1. Der Bedarf an E-Ladesäulen ist deutlich gestiegen und kann von den vorhandenen Ladesäulen, z. B. am Hallenbadparkplatz, nicht mehr genügend gedeckt werden. Diese sind seit einiger Zeit schon fast ständig besetzt.
  2. Ausreichende Ladeinfrastruktur ist unbedingt erforderlich, um den Ausbau der E-Mobilität und damit den Klimaschutz voran zu treiben. Niemand kann sich für den Kauf eines E-Autos entscheiden, wenn er nicht weiß, wie er es geladen bekommt. Wallboxen können aus Kapazitätsgründen des Stromnetzes nicht an jedem Haus angebracht werden und das Laden an der eigenen Steckdose dauert…
  3. Wenn es technisch möglich ist, z.B. Trafostationen wie am Hallenbadparkplatz in der Nähe sind, sollten Schnellladesäulen, die in 30 Minuten eine Batterie mit 20 - 80 % aufladen können, installiert werden. Das Laden an den jetzigen Säulen dauert zu lange und erreicht damit zu wenig Nutzer.
  4. Die großen Parkplätze in Waldenbuch als Standorte bieten die Möglichkeit, die Ladezeit sinnvoll mit Einkäufen oder anderen Erledigungen zu nutzen. Daher sind auch für Gewerbetreibende Standorte mit Ladesäulen zunehmend von Vorteil.
  5. Auf den Parkplätzen sind auch notwendige Anforderungen an Ladesäulen Standorte, wie
    z.B. hohe Fahrzeugfrequenz, Erreichbarkeit, besonders auch fußläufige Erreichbarkeit, (digitale) Auffindbarkeit, einfache Anfahrt, Beleuchtung, Sicherheit und technische Anforderungen oftmals erfüllt.
  6. Sofern eine öffentliche Fläche als Standort genutzt werden kann, könnte die Verpachtung/Vermietung des Standortes auch eine Einnahmequelle für Waldenbuch sein.

Auswirkungen auf Umwelt und Klima:
Positiv, da Elektroverkehr gefördert wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen durch Pacht
Arbeitszeit der Verwaltung:
Erhöht

Antrag Nr. 2 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Balkonkraftwerke
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt: 10.000 € im Haushalt für die Förderung von Balkonkraftwerken einzustellen. Pro Privathaushalt soll ein Balkonkraftwerk mit 200,00 € gefördert werden, bei nachweislich sozial schwachen Personen mit 300,00 €.
Begründung:
Grundsätzlich wünschen wir uns die gesellschaftliche Unterstützung aller Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen. Dazu gehören auch Balkonkraftwerke. Mit der finanziellen Förderung möchten wir den Anreiz, ein Balkonkraftwerk zu installieren, erhöhen. So wie das auch andere Städte und Gemeinden schon machen.
Wahrscheinlich würden sich dann auch mehr Mieter für die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes entscheiden können. Mieter haben in der Regel sonst keine Möglichkeit von eigens erzeugtem Strom zu profitieren.
Trotz angespannter Haushaltslage halten wir es für nötig, hierfür Geld bereit zu stellen, zumal wir wegen der Verkleinerung des Projektes Reishalde bereits Geld für den Klimaschutz einsparen konnten. Etwas davon sollte aber wieder in die Unterstützung von Maßnahmen für den Klimaschutz fließen.
Auswirkungen auf Umwelt und Klima: positiv für Klima
Finanzielle Auswirkungen: max. 10.000 €/a Ausgaben 
Arbeitszeit der Verwaltung: erhöht

Antrag Nr. 3 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Berücksichtigung der Klimarelevanz in Sitzungsvorlagen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, in allen Sitzungsvorlagen die Auswirkungen auf Umwelt und Klima zu berücksichtigen und als eigenen Punkt mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ bzw. „Nein, keine Auswirkung“ aufzunehmen.
Begründung:
Umwelt und Klima sind von unschätzbarem Wert und gehören zu unseren wichtigsten Lebensgrundlagen. Beides intakt zu halten, liegt also in unserem ureigensten Interesse und sollte selbstverständlich sein. Daher sind bei kommunalen Entscheidungen neben der Finanzierung auch die Auswirkungen auf Umwelt und Klima mitzudenken und zu beachten. Sie sind als wichtiges Kriterium heranzuziehen. Für den Kreistag wird das bereits seit Jahren praktiziert und dies sollte auch Standard für alle Kommunen im Kreis Böblingen sein.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit darf nicht nur eine leere Floskel sein.
Auswirkungen auf Umwelt und Klima:
Positiv, weil Umwelt und Klima mehr ins Bewusstsein gerückt werden und es dadurch eher zu umwelt- und klimafreundlichen Entscheidungen kommt.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Arbeitsaufwand der Verwaltung: Gering

Antrag Nr. 4 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Zehntscheuer – Prüfung der Entlassung aus dem Denkmalschutz
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die rechtliche Prüfung der Möglichkeit zur Entlassung der Zehntscheuer aus dem Denkmalschutz
Begründung:
Die Zehntscheuer befindet sich im Besitz der Stadt und ist denkmalgeschützt. An den Sanierungskosten für das alte Rathaus sowie für das Backhaus ist erkennbar, wie kostenintensiv der Erhalt historischer Gebäude ist. Das Rathaus und das Backhaus sind aktiv genutzte Gebäude. Eine Nutzung der Zehntscheuer ist nach wie vor ungeklärt, der Erhalt der historischen Bausubstanz ist nur mit erheblichen Investitionen zu erreichen. Wir sind der Meinung, eine Konzentration auf aktiv genutzte historische Gebäude ist sinnvoller und bei der aktuellen finanziellen Haushaltslage realistisch. Eine Entlassung der Zehntscheuer aus dem Denkmalschutz würde die weitere Nutzung des Gebäudes erheblich vereinfachen.
Wir beantragen daher die rechtliche Prüfung der Möglichkeiten für die „Entlassung aus dem Denkmalschutz“ für das Gebäude. Dies ist in besonderen Fällen möglich, z. B. wenn die Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit erreicht ist und kann rechtlich geprüft werden.
Nach einer ersten rechtlichen Prüfung soll weiter entschieden werden, ob die Entlassung aus dem Denkmalschutz weiterverfolgt werden soll.
Auswirkungen auf Umwelt und Klima: keine
Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die rechtliche Prüfung
Arbeitszeit der Verwaltung: erhöht

Antrag Nr. 5 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Fundraising Hallenbad
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, ein Fundraising für das Hallenbad zu starten.
Begründung:
Bund, Länder und Gemeinden sind hoch verschuldet, die Finanzlage ist dramatisch. Als Konsequenz steht immer weniger Geld für freiwillige Aufgaben zur Verfügung. Daher muss nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten Ausschau gehalten werden. Zu diesem Zweck soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die aus Mitgliedern des Gemeinderates, der Stadtverwaltung und engagierten Bürger:innen besteht. Diese Arbeitsgruppe soll Ideen zur Finanzierung entwickeln, dem Gemeinderat vorstellen und ausgewählte Projekte umsetzen.
Auswirkungen auf Umwelt und Klima:
Neutral
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Erfolg
Arbeitszeit der Verwaltung:
Erhöht

Antrag Nr. 6 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Baumschutzsatzung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die am 28.06.2022 im Gemeinderat vorgestellte Baumschutzsatzung sofort in Kraft zu setzen.
Begründung:
Bäume prägen das Erscheinungsbild der Straßen, Plätze und Stadtteile und verschönern diese auf natürliche Weise im Jahreslauf. Besonders wichtig sind ihre ökologische Funktion und ihre Bedeutung für das Stadtklima. Durch ihre Sauerstoffproduktion, das Befeuchten der Luft, Staubfilterung und Schattenbildung verändern sie nachhaltig das Stadtklima zum Besseren. Gleichzeitig bieten sie Lebensraum für Wirbeltiere, Fledermäuse, Vögel, Insekten und anderen Pflanzen. Durch die Absorption von Kohlendioxid (CO2-Senke) tragen Bäume maßgeblich zur Verminderung klimaschädlicher Effekte bei. Zusätzlich haben Bäume soziale Effekte, da sie Menschen eine angenehme Aufenthaltsqualität bieten und das Umfeld verschönern. Damit tragen sie in erheblichem Maße zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger der Stadt bei.
Bereits im Februar 2021 wurde von der grünen Fraktion der Antrag gestellt, wichtige Grünflächen zu schützen. Leider wurde der Antrag damals knapp abgelehnt. Eventuell geht dadurch dem Stadtgebiet wertvoller alter Baumbestand verloren, der nicht so schnell ersetzt werden kann. Daher ist die damals von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung sofort in Kraft zu setzen.
Auswirkungen auf Umwelt und Klima: Positiv durch Kühlung, Befeuchtung, Luftreinigung etc.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Arbeitszeit der Verwaltung: Erhöht, je nach Anzahl der Anträge

Antrag Nr. 7 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Parkraummanagement
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, für das gesamte Stadtgebiet ein Parkraummanagement einzuführen.
Begründung:
Der Parkraum ist nicht nur im Städtle begrenzt. Insgesamt werden im Stadtgebiet zunehmend die Straßenränder massiv belegt. Dies beeinträchtigt den fließenden Verkehr, besonders den Busverkehr (z.B. Echterdinger Straße, Liebenaustraße) auf Kosten der Pünktlichkeit. Teilweise kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn einem entgegenkommenden Fahrzeug aufgrund der lückenlos parkenden Autos nicht mehr ausgewichen werden kann. Ebenso wird der Rad- und Fußgängerverkehr massiv beeinträchtigt auf Kosten der Sicherheit. Gehwege werden als Parkflächen missbraucht, und eine enge Parkierung lässt keine Zwischenräume für eine sichere Fahrbahnquerung.
Öffentliche Verkehrsflächen für die Allgemeinheit werden als private Dauerparkflächen genutzt anstelle der eigenen Garagen/Stellplatzflächen.
Anregungen:

  • Ausweisen von Kurzparkerzonen von 2h oder 4h und Anwohnerparken
  • Parken auf dem Auch-Areal zeitlich begrenzen
  • Regelmäßige Kontrollen durch GVD

Auswirkungen auf Umwelt und Klima: Neutral, aber weniger Autos im öffentlichen Raum
Finanzielle Auswirkungen: keine
Arbeitszeit der Verwaltung: Erhöht. Eventuell Aufstockung der Stelle des Vollzugsbeamten und/oder Ausleihen eines Spezialfahrzeuges.

Antrag Nr. 8 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Finanzmittel für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt,im Haushalt 250.000 Euro für Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz einzuplanen.
Begründung:
Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sind zentrale kommunale Zukunftsaufgaben, deren Gewichtung im Haushalt mit gerade einmal 30.000 € in 2026 und 2027 nach unserer Meinung immer noch zu kurz kommt. Deshalb beantragen wir, hierfür 250.000 Euro einzustellen. Mögliche Verwendungen sollen durch die Fraktionen/die Verwaltung noch näher definiert werden.
Anregungen:
- Förderung privater Balkonkraftwerke (siehe unser Haushaltsantrag Nr. 2)
- Verbesserung der Ladesäuleninfrastruktur (siehe unser Antrag Nr. 1)
- PV Überdachung von Parkplatzflächen
Auswirkungen auf Umwelt und Klima: Verbesserung der CO2 Bilanz
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben für Förderung bzw. Installation sowie Einnahmen bei Verpachtung öffentlicher Flächen für Ladesäuleninfrastruktur
Arbeitszeit der Verwaltung: erhöht

Antrag Nr. 1 der SPD-Gruppierung
Beschaffung eines mobilen Heizgeräts zur Absicherung kritischer Infra-strukturen im Bevölkerungsschutz
Die SPD-Gruppierung beantragt, dass im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2026/27, einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro für die Beschaffung eines mobilen Hochleistungs-Heizgeräts bereitzustellen. Das Gerät, exemplarisch vergleichbar mit dem Öl- Lufterhitzer JUMBO 150, 10.500 cbm/h inklusive Warmluftschlauch, Abgasführung, Thermostat und 1000l Tank von Zeppelin Rental, soll als kommunale Ressource des Bevölkerungsschutzes dienen und bei Ausfall stationärer Heizsysteme in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sofort eingesetzt werden können.
Begründung:
Der Betreuungseinsatz am 23. November 2025 im Haus an der Aich hat deutlich gemacht, wie rasch und tiefgreifend ein Ausfall der Heizversorgung die Betriebsfähigkeit und Betreuungssicherheit einer voll belegten Pflegeeinrichtung beeinträchtigen kann. Die nächtliche Abkühlung auf etwa 13-15 °C in mehreren Bewohnerzimmern verdeutlichte die potenzielle Gefährdung vulnerabler Personengruppen sowie die operative Schwierigkeit, ohne geeignete mobile Wärmequellen einen geordneten Pflegebetrieb sicherzustellen.
Da die Stadt Waldenbuch derzeit kein eigenes leistungsfähiges Heizgerät vorhält, mussten externe Kapazitäten über benachbarte DRK-Ortsvereine sowie später über Amtshilfe der Feuerwehr Stuttgart nachgeführt werden. Die zeitliche Verzögerung bis zur Inbetriebnahme eines geeigneten Aggregats am Nachmittag verdeutlichte strukturelle Abhängigkeiten, die angesichts wachsender Anforderungen im Bevölkerungs-schutz reduziert werden sollten.
Für eine dauerhaft zuverlässige Grundausstattung ist daher die Beschaffung eines eigenen Kommunalgeräts angezeigt, um im Ereignisfall:

  • Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen oder andere kritische Infra-strukturen kurzfristig zu beheizen,
  • Notunterkünfte oder Anlaufstellen für die Bevölkerung zu unterstützen,
  • temporäre Wärmeversorgung bei längerem Stromausfall bereitzustellen,
  • technische Ausfälle übergangsweise zu überbrücken, bis Fachfirmen oder Spezialgeräte eintreffen.

Das Gerät soll im Zuge der geplanten Fertigstellung des neuen DRK-Zentrums in Waldenbuch einer möglichen stationären Unterbringung und organisatorischen Integration zugeführt werden. Für den Einsatzfall soll das Heizgerät gemeinsam von der Feuerwehr Waldenbuch und dem DRK Waldenbuch genutzt werden, wobei der Ein-satz stets im Auftrag und im Rahmen der Aufgaben des kommunalen Bevölkerungs-schutzes erfolgt. Durch dieses kooperative Modell wird eine hohe Verfügbarkeit so-wie eine fachlich qualifizierte Bedienung sichergestellt; zugleich wird Doppelvorhaltung vermieden und der Ressourceneinsatz effizient gestaltet.
Schlussbemerkung
Die beantragte Investition in Höhe von rund 5.000 Euro ist angesichts der sicherheitsrelevanten Bedeutung, der gewonnenen Erfahrungen aus dem aktuellen Ein-satzgeschehen sowie der strategischen Notwendigkeit einer resilienten kommunalen Gefahrenabwehr sachgerecht und dringend geboten.

Antrag Nr. 2 der SPD-Gruppierung
Urnenwand auf dem Friedhof Glashütte
Die SPD-Gruppierung beantragt, dass im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2026/27 die Erstellung einer weiteren Urnenwand (Kolumbarium) auf dem Friedhof Glashütte ins Auge gefasst wird. Diese könnte eventuell neben dem Gerätehaus erstellt werden. 
Begründung:
Da die vor einigen Jahren am Ende des Hauptweges erstellte Urnenwand mittlerweile voll belegt ist und im unteren Bereich des Friedhofs nur noch wenige Urnengräber zur Verfügung stehen, würde die Erstellung einer weiteren Urnenwand Sinn machen, zumal der Anteil der Feuerbestattungen auch in Waldenbuch auf rund 75 % gestiegen ist.

Sanierung Altes Rathaus - Sachstandsbericht zum Stand Vergaben, Kosten und Termine- Genehmigung der Mehrkosten

Für die Sanierung des Alten Rathauses steht aktuell ein Budget von 1,96 Mio € zur Verfügung. Im Zuge des Bauverlaufs wurden zahlreiche Schädigungen ersichtlich, die weitere Maßnahmen und damit auch Mehrkosten verursachen. Allein im Bereich der Zimmererarbeiten gibt es Mehrkosten in Höhe von rund 274.000 €, außerdem gibt es Mehraufwendungen im Bereich Brandschutz, Elektro- und EDV-Installationen, Malerarbeiten und Heizung. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Sanierung des Alten Rathauses zur Kenntnis. 
  2. Die notwendigen Mehrauszahlungen in Höhe von 483.100 € werden im Haushaltsplan 2026 eingeplant. 
  3. Der höhere Zuschuss aus Stadtsanierungsmitteln in Höhe von 223.500 € wird im Haushaltsplan 2026 eingeplant. 

Sanierung Gartenhallenbad Waldenbuch - Vergabe der Bauleistungen zum Gewerkepaket 1

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Ausschreibung der Gewerkepakete 1 und 2 beschlossen. Für die Abbrucharbeiten sind insgesamt 13 Angebote eingegangen. Der Gemeinderat fasste hierzu mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die ausgeschriebenen Leistungen für Abbrucharbeiten am Projekt Sanierung Gartenhallenbad Waldenbuch werden an die Fa. R.E.U.S.S Sanierung GmbH aus Freital mit der Auftragssumme 310.005,67 EUR vergeben.  

TAKKI-Entgeltleistungen;- Neuregelung für die Entgeltleistungen an die Tagespflegepersonen

Der Kommunale Landesverband für Jugend und Soziales gibt regelmäßig Empfehlungen zur Anpassung laufender Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen heraus. Die Umsetzung der Empfehlung wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises beschlossen und soll nun auch von den Kreisgemeinden ab 01.01.2026 Anwendung finden. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
Die laufende Geldleistung für TAKKI-Tagespflegepersonen wird ab dem 01.01.2026 einheitlich und altersunabhängig auf 8,20 € pro Betreuungsstunde und Kind erhöht.

Erdgas- und Stromausschreibung für die städtischen Einrichtungen- Dringlichkeitsvergabe Erdgasausschreibung 2026- Dringlichkeitsvergabe Wärmestromausschreibung 2026- Teilnahme an der Bündelausschreibung Gas und Strom 2027

Die Stadtwerke Tübingen haben den Gasliefer- und Wärmestromvertrag zum 31.12.2025 gekündigt, daher ist eine Neuvergabe im Rahmen einer Dringlichkeitsvergabe erforderlich, damit eine Versorgung ab dem 01.01.2026 sichergestellt ist. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Für die städtischen Einrichtungen wird mit den Stadtwerken Tübingen ein Erdgasliefervertrag für das Jahr 2026 mit Verlängerungsoption über einen Arbeitspreis in Höhe von 3,66 ct/kWh abgeschlossen. 
  2. Für die städtischen Einrichtungen wird mit den Stadtwerken Tübingen ein Wärmestromliefervertrag für das Jahr 2026 mit Verlängerungsoption über einen Arbeitspreis in Höhe von 12,67 ct/kWh abgeschlossen. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt an der Bündelausschreibung Erdgas und an der Bündelausschreibung Strom mit Lieferbeginn 01.01.2027 teilzunehmen.

-kja-

(Erstellt am 26. November 2025)

Ansprechpartner

Frau Katharina Jacob

Hauptamtsleiterin

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Jacob"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-13
Gebäude Altes Rathaus
Raum 13

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Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
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Samstag & Sonntag geschlossen

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Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)