Technischer Ausschuss
Mitglieder
Der Technische Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den folgenden neun Mitgliedern des Gemeinderats:
Aufgaben
Der Geschäftskreis des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
- die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über
- die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB),
- die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB),
- die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB),
- die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB),
- die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), wenn in den Fällen 2.1.1 bis 2.1.5 die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist,
- die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen nach § 53 Abs. 4 und § 54 Abs. 2 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO),
- die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von mehr als 30.000 € aber nicht mehr als 100.000 € im Einzelfall,
- planerische Leistungen und Gutachten bei voraussichtlichen Honorarkosten von mehr als 30.000 € im Einzelfall, aber nicht mehr als 100.000 € im Einzelfall, soweit nicht Nr. 2.3. in der Hauptsatzung (98,5 KB),
- Anträge auf Zurückstellung der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben und auf vorläufige Untersagung gem. § 15 BauGB.