Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform wird zum 01.01.2025 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bewertung der Grundsteuerwerte beschlossen, weshalb eine Neuregelung notwendig ist. Das alte Grundsteuerrecht darf übergangsweise bis zum 31.12.2024 angewendet werden.

Alle Informationen zur neuen Grundsteuerreform finden Sie hier.

(Erstellt am 02. Oktober 2024)

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