Ausschüsse
Zur eingehenden Erörterung von Sachfragen bildet der Gemeinderat nach der Hauptsatzung folgende beschließende Ausschüsse:
Die Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. Die den Ausschüssen übertragenen Aufgabengebiete sind in der Hauptsatzung (98,5 KB) festgeschrieben.