Mit 17

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

Jugendliche dürfen den Führerschein der Klassen B und BE erwerben, wenn sie am Programm "Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 25.10.2017 freigegeben.

Öffnungszeiten

Mo. 07:30 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Do. 15:30 -18:30 Uhr
Fr. 08:00 -12:00 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)