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Weiterführende Informationen und Links

Notare beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamenten oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen.
Für einige Rechtsgeschäfte, die weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für Sie haben können, ist die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Auf den Internetseiten der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten und Formulare.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Mo. 07:30 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Do. 15:30 -18:30 Uhr
Fr. 08:00 -12:00 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)