Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2026

Blutspenderehrung
Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des DRK-Ortsvereins Waldenbuch, Björn Henzler, führte Bürgermeister Chris Nathan die diesjährige Blutspenderehrung durch.
Jeweils eine Blutspender-Ehrennadel in Gold (Ehrungsstufe 10) ging an Jan Kaupe und Sylvia Kruse. Thomas Gerner erhielt die Blutspender-Ehrennadel für 25 geleistete Blutspenden. Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz (Ehrungsstufe 50) erhielt Markus Mayer.
Dietmar Hess erhielt die Blutspender-Ehrennadel für insgesamt 100 Blutspenden, verbunden mit dem besonderen Dank für dieses unermüdliche Engagement zugunsten von Hilfebedürftigen und Verletzten.
Die Stadt Waldenbuch, der Waldenbucher Gemeinderat und der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes wünschen den diesjährig Geehrten, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön, weiterhin gute Gesundheit und freuen sich auf ein baldiges Wiedersehen bei der nächsten Blutspende.
Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin meldete sich zu Wort und äußerte ihren Unmut, dass bei der durchgeführten Verkehrsschau keine Verbesserung der Verkehrssituation in der Liebenaustraße erzielt wurde. Insbesondere die Ablehnung einer Querungshilfe sorgte für Unverständnis. Eine weitere Einwohnerin bekräftigte dies und schilderte, dass es insbesondere im unteren Teil der Liebenaustraße regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Bürgermeister Chris Nathan sicherte zu, das Thema erneut mit der Straßenverkehrsbehörde zu besprechen und auch im Hinblick auf die Überarbeitung des Schulwegeplans zu prüfen.
Bekanntgaben
Parkplatzmarkierungen Echterdinger Straße
Bürgermeister Chris Nathan gab bekannt, dass die Parkplatzmarkierungen in der Echterdinger Straße durchgeführt wurden. Sobald die notwendige Beschilderung aufgestellt ist, tritt die neue Parkregelung in Kraft.
Polizeiposten Waldenbuch; - aktueller Sachstand
Der Leiter des Polizeipostens Waldenbuch, Marcel Mohring, berichtete den Mitgliedern des Gemeinderates über die Fallzahlen und Tätigkeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres. Die Kriminalitätszahlen in Waldenbuch sind weiterhin unterdurchschnittlich, allerdings ist in den Bereichen Internetkriminalität und Schockanrufe landesweit eine starke Zunahme zu verzeichnen. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Bauantrag
Der Gemeinderat beriet über einen Befreiungsantrag. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Verkehrsangelegenheiten; - Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsschau 2026
Die Verkehrsschau 2026 fand am 17. September unter Beteiligung der Stadtverwaltung, des Landratsamts Böblingen und der Verkehrspolizei statt. Dabei wurden zwölf verkehrliche Anliegen und Verbesserungsvorschläge im Stadtgebiet geprüft und vor Ort begutachtet. In der Echterdinger Straße wurde die geplante Parkflächenmarkierung nach den bei der Verkehrsschau vorgenommenen Anpassungen bereits umgesetzt. Beim Museum Ritter sowie an der Buswendeschleife in Glashütte können Grenzmarkierungen angebracht werden; im Forchenweg wird die Beschilderung an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. An der Fußgängersignalanlage in der Nürtinger Straße wird die Polizei die Verkehrssituation insbesondere während der morgendlichen Schulwegzeiten überprüfen. Verschiedene Anregungen, darunter zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Echterdinger Straße und der Weilerbergstraße sowie weitere Parkbeschränkungen im Wohngebiet Kalkofen, wurden aus rechtlichen oder verkehrlichen Gründen nicht befürwortet. Die angeordneten Maßnahmen werden durch das Ordnungsamt umgesetzt; außerdem sollen die betroffenen Bereiche bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Verkehrsschau zur Kenntnis.
Lärmaktionsplanung Stufe 4;- Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Die Stadt Waldenbuch schreibt die Lärmaktionsplanung entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie mit der Stufe 4 fort. Ziel ist es, aktuelle Lärmbelastungen zu erfassen, besonders betroffene Bereiche zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen. Neben den verpflichtend zu untersuchenden Landesstraßen L 1185 (Nürtinger Straße) und L 1208 (Stuttgarter Straße) sollen auch die Alfred-Ritter-Straße/Gartenstraße, die Tübinger Straße, die Weilerbergstraße, die Echterdinger Straße und die Liebenaustraße in die Untersuchung einbezogen werden. Dabei werden auch der Umsetzungsstand bisheriger Maßnahmen und mögliche weitere Verbesserungen betrachtet. Nach Erstellung des Planentwurfs werden die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden beteiligt, bevor der Gemeinderat abschließend über den Lärmaktionsplan entscheidet. Für das gesamte Verfahren wird mit einer Dauer von etwa vier bis sechs Monaten gerechnet. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Stufe 4 für die Stadt Waldenbuch. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die hierfür erforderlichen weiteren Schritte durchzuführen.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; - Gestaltung der Ortsmitte / Nutzung des Angebots aktivmobil-BW
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte, das Landesangebot „aktivmobil BW“ zur Verbesserung der Verkehrssituation und Aufenthaltsqualität in der Waldenbucher Ortsmitte zu nutzen. Im Fokus steht der Bereich „Auf dem Graben“ entlang der Aich bis zur Kronenbrücke, insbesondere mit Blick auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, Schulwegsicherheit und mögliche Begrünungs- und Möblierungselemente. Eine standardisierte Qualitätserfassung kommt für diesen Bereich laut aktivmobil BW nicht infrage; grundsätzlich möglich wäre eine kostenfreie Vorher-Nachher-Visualisierung, die aus Sicht der Verwaltung jedoch erst bei einer konkret geplanten Neugestaltung sinnvoll ist. Auch eine Querungsmöglichkeit über die Echterdinger Straße auf Höhe des Stadtparks ist aufgrund unzureichender Sichtverhältnisse und fehlender baulicher Voraussetzungen nicht möglich. Bei der Aufenthaltsqualität im Bereich „Auf dem Graben“ sind zudem die Interessen der örtlichen Gewerbe-, Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sowie der Erhalt ausreichender Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Bereits laufende Maßnahmen umfassen unter anderem die Nutzung einzelner Stellplätze für die Außengastronomie, die Aufwertung des Aich-Ufers, eine verbesserte Parkraumregelung und die geplante Aktualisierung des Schulwegeplans. Der Gemeinderat fasste hierzu den Beschluss, die Visualisierung durch das Landesangebot „aktivmobil BW“ in Anspruch zu nehmen.
1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn; - Empfehlungsbeschluss an den Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/Steinenbronn zur Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 und zum Beschluss der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gem. § 3 Abs. 2 Bau GB und Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/Steinenbronn führt die erste Änderung des Flächennutzungsplans 2030 durch, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle Anforderungen anzupassen und laufende Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Die Änderungen umfassen unter anderem die geplante Sonderbaufläche „Photovoltaik und Landwirtschaft“ für den Solarpark Reißhalde in Waldenbuch sowie mehrere Anpassungen von Wohnbau-, Grün- und Verkehrsflächen in Steinenbronn. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17. Juli 2025 gefasst; die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand vom 20. April bis 22. Mai 2026 statt. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen 19 Stellungnahmen von beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Hinweise der Behörden führten zu Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs, während die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit keine Anpassung der Planunterlagen zur Folge hatten. Nach den Empfehlungsbeschlüssen der Gemeinderäte in Waldenbuch und Steinenbronn soll die Verbandsversammlung über den Entwurf beraten und anschließend die nächste Beteiligungsphase einleiten. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn den Bewertungsvorschlägen (Zwischenabwägung) zu den im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit entsprechend Spalte 4 (Beschlussempfehlung) der Anlage 1 zuzustimmen.
- Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn dem Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus Gebietsbriefen (Pläne und Steckbriefe) und Begründung vom 20.10.2026 mit Umweltbericht vom 18.09.2026 zuzustimmen (Anlage 2a-2d).
- Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der unter Beschlussvorschlag 2 aufgeführten Unterlagen durchzuführen.
- Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn dem Vorschlag der Verwaltung, welche wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen sind, zuzustimmen (Anlage 3).
Hebesatzsatzung 2027- Festlegung der Hebesätze für Grundsteuer A und B- Festlegung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer- Sachstand zur Grundsteuer C
Im Rahmen der Anpassung der Grundsteuerhebesätze befasst sich der Gemeinderat mit der Entwicklung der Grundsteuer A und B sowie der möglichen Einführung einer Grundsteuer C. Bei der Grundsteuer A soll der Hebesatz von derzeit 500 auf 585 Prozent angehoben werden, um auf Grundlage der inzwischen vollständigeren Daten wieder ein jährliches Aufkommen von rund 17.000 Euro zu erreichen. Bei der Grundsteuer B soll der Hebesatz ab 2027 von 185 auf 205 Prozent steigen, wodurch Mehreinnahmen von rund 154.000 Euro erwartet werden. Die Erhöhungen sind angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage und der erwarteten Steigerungen bei den Personalkosten notwendig. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer wird dagegen derzeit nicht empfohlen, um die örtlichen Unternehmen in der wirtschaftlich schwierigen Lage nicht zusätzlich zu belasten. Die ebenfalls geprüfte Einführung einer Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke in den Baugebieten Gänsäcker/Kühäcker wird aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und bestehender rechtlicher Unsicherheiten zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung möchte zunächst erste gerichtliche Entscheidungen zur Grundsteuer C abwarten und die weitere Rechtsentwicklung beobachten. Der Gemeinderat fasste hierzu mehrheitlich folgenden Beschluss:
- Die Hebesatzsatzung 2027 nach Anlage 1 wird mit folgendem wesentlichen Inhalt beschlossen.
a) Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 585 v.H. (aktuell: 500 v.H.) festgelegt.
b) Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 205 v.H. (aktuell: 185 v.H.) festgelegt.
c) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 370 v.H. (aktuell: 370 v.H.) festgelegt. - Der Gemeinderat beschließt, dass die Einführung der Grundsteuer C erst geprüft werden soll, wenn die rechtlichen Unsicherheiten ausgeräumt worden sind. Ein Zwischenbericht soll in einem Jahr vorgelegt werden.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss zur Annahme von einer Geldspende und zwei
Sachspenden und dankte allen Spenderinnen und Spendern für ihre Spendenbereitschaft.
-kja-

