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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Solarpark Reißhalde"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in öffentlicher Sitzung am 07.02.2023 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Reißhalde“ gefasst. Dieser Beschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 10.02.2023 öffentlich bekannt gemacht.
In öffentlicher Sitzung am 14.04.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Reißhalde“ vom 14.04.2026 mit Umweltbericht vom 13.03.2026 und die Anlagen zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, auf Grundlage des Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Flächen für erneuerbare Energien. Trotz der Nutzung als Solarpark soll die Fläche weiterhin als Wiesenfläche oder für eine Weidebewirtschaftung genutzt werden. Die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage stellt keine privilegierte Nutzung gem. § 35 Abs. 1 BauGB („Bauen im Außenbereich“) dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage inkl. der für den technischen Betrieb notwendigen baulichen Anlagen geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Reißhalde“ ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.

Abgrenzungsplan Solarpark Reißhalde
Abgrenzungsplan Solarpark Reißhalde

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Reißhalde“ vom 14.04.2026 mit gemeinsamer Begründung vom 14.04.2026 und Umweltbericht vom 13.03.2026, sowie die Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften, können in der Zeit von
Montag, den 20.04.2026 bis einschließlich Freitag, den 22.05.2026im Internet auf dieser Seite der Stadt Waldenbuch eingesehen werden.

Zusätzlich können die oben genannten Unterlagen im genannten Beteiligungszeitraum im Rathaus der Stadt Waldenbuch (Neues Rathaus, Marktplatz 5, Zimmer 4) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung von Stellungnahmen soll primär elektronisch an die folgende Mail-Adresse gerichtet werden:

Bauamt@waldenbuch.de
Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Waldenbuch (siehe oben aufgeführte Adressen) vorgebracht werden. Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten.
Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Übersicht der ausliegenden Unterlagen:

Anlage 1 - Zeichnerischer Teil, Vorentwurf 14.04.2026 (4,769 MB)

Anlage 2 - Textteil Vorentwurf vom 14.04.2026 (74,2 KB)

Anlage 3 - Begründung Vorentwurf vom 14.04.2026 (621,4 KB)

Anlage 4 - Umweltbericht Entwurf, HPC, 13.03.2026 (10,866 MB)

Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Untersuchung, HPC, 08.08.2025 (1,619 MB)

Anlage 6 -  Prüfung des Acker- u. Bodenstatus, HPC, 23.09.2025 (4,46 MB)

Anlage 7 - Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung, LBA Luftbild Auswertung GmbH, 29.09.2025 (1,261 MB)

Anlage 8 - Gutachterliche Untersuchung Existenzgefährdung, Herbert Stelz, 13.02.2026 (162,1 KB)

Ansprechpartnerin

Frau Betina Ritzal

Baurecht

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Ritzal"
Marktplatz 5
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-29
Gebäude Neues Rathaus
Raum 1

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