Leistungen

Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht

Von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen können Personen im Ausnahmewege befreit werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht kann erteilt werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergroße weniger als 150 cm beträgt.

Eine Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht kann erteilt werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Verfahrensablauf

Der Ausweis für die Befreiung der Gurt- und Helmflicht beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung können u. a. über diesen Online-Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Ärztliche Bescheinigung, aus der ausdrücklich bestätigt wird, dass der Antragsteller auf Grund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss oder bei einer Körpergröße unter 150 cm Vorlage des Personalausweis.

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Böblingen.

Hinweise

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Böblingen.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 46 (VwV-StVO)

Freigabevermerk

Von der zuständigen Stelle freigegeben am 02.09.2025.

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 15:30 - 18:30 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)