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Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe.

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Freigabevermerk

07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Mo. 07:30 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Do. 15:30 -18:30 Uhr
Fr. 08:00 -12:00 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)